logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Wegeunfall - Schadensersatz  

Profilbild von
Ottifant
6 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger, ich habe ein Problem. Bei einer Fahrt vom Büro nach Hause hatte ich einen Unfall auf der Autobahn. (Auto Totalschaden, Leitplanke kaputt). 1. Gilt dies als Wegeunfall? und 2. Bekomme ich von irgendjemand meinen Schaden ersetzt (spezielle Versicherung; BG)?

Vielen Dank vorab. Grüße Ottifant


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

es muss der direkte Weg nach Hause oder zur Arbeisstelle genommen werden. Der Schaden am Wagen ist bis zu einem gewissen Betrag gedeckt.

http://www.aaa.lu/formulaires/declarations/declaration_accident_travail_trajet/declaration_accident_de/erlaeuterungen.pdf http://www.aaa.lu/formulaires/index.html


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Falls die Vollkasko den Schaden übernimmt, bekommst du nichts aus Lux. Falls aber nur Teilkasko auf deinem Auto war und du den Unfall selbst verschuldet hast, bekommst du max. um die 3900€ aus Lux erstattet. War bei mir zumindest vor 3 Jahren so. Der Wegeunfall muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Gute Besserung.


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Simone: Falls aber nur Teilkasko auf deinem Auto war und du den Unfall selbst verschuldet hast, bekommst du max. um die 3900€ aus Lux erstattet.

mittlerweile wohl 8.413,79 € max.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Weisst du woher das kommt, Oernie? Ich meine, wie kommt es dazu, dass aufgestockt wird an Stelle einer Minderung?


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

guckst Du meine Links.. seit 1. Juni hat sich manches geändert


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

ja, hab ich. Nur leider verstehe ich es nicht 100%ig.

Zitat: "le plafond d’indemnisation du dégât causé au véhicule a été relevé à 5 ou à 7 fois le salaire social minimum au moment de l’accident suivant qu’il s’agit d’un accident de trajet (8.413,79 euros) ou du travail (11.779,30 euros);" Übersetzt mit google: "Die maximale Entschädigung für Schäden an dem Fahrzeug war bis 5 oder 7-fache des Mindestlohns zum Zeitpunkt des Unfalls nach aufgeworfen, ob ein Unfall auf dem Weg (8.413,79 €) oder Work (11,779.30 Euro);"


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wegeunfall 8413,79 €, Arbeitsunfall 11.779,30€


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Denkt dran ...wichtig ist dass der Unfall der Unfallkasse gemeldet wird. Da muss auch der Arbeitgeber mitmachen.


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

wieso sollte er nicht mitmachen? Gab es damit schonmal Probleme?


Profilbild von
Ottifant
6 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Vielen Dank für die rege Teilnahme. Ich habe den Unfall selber verursacht und habe eine TK-Versicherung. Leider habe ich von der AAA eine Absage zwecks Kostenübernahme ohne Begründung erhalten. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen. Danke


Profilbild von
carenka
197 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

Wegeunfall wird nur entschädigt wenn auch körperliche Schäden festgestellt wurden (mind. 3 Tage krankgeschrieben).


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

nein, nicht mehr seit 1. Juni 2010. siehe http://www.aaa.lu/formulaires/index.html


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Weiss jemand nach welche Tabelle Körperschäden bei unverschuldeten Unfällen bezahlt werden ?

DANKE