Hallo,habe von meinem Chef die Kündigung erhalten zum 04.10 habe am 21.09 einen Autounfall gehabt und bin jetzt bis auf weiteres erst mal Krank geschrieben.Wer zahlt mir nach dem 04.10 Geld muss ich dann aufs Arbeitsamt oder wer übernimmt das? Gruss Ralf
17 Jahren ago
Du musst nach einer Kündigung in jedem Fall sofort aufs Arbeitsamt. Und bei einer Kündigung nach dem Grund fragen, am besten per Einschreiben.
Vor der Kündigung das Gespräch, edito du 20/03/2003 Eine besondere Vorschrift des Luxemburger Arbeitsrechts für Arbeitgeber, die mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=240