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Forum / Allgemeines

Wegeunfall  

Profilbild von
sunnyboy
9 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,habe von meinem Chef die Kündigung erhalten zum 04.10 habe am 21.09 einen Autounfall gehabt und bin jetzt bis auf weiteres erst mal Krank geschrieben.Wer zahlt mir nach dem 04.10 Geld muss ich dann aufs Arbeitsamt oder wer übernimmt das? Gruss Ralf


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Du musst nach einer Kündigung in jedem Fall sofort aufs Arbeitsamt. Und bei einer Kündigung nach dem Grund fragen, am besten per Einschreiben.

Vor der Kündigung das Gespräch, edito du 20/03/2003 Eine besondere Vorschrift des Luxemburger Arbeitsrechts für Arbeitgeber, die mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=240


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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17 Jahren  ago  

Wieso kann der dir im Krankenstand kündigen????????? Und Warum???? Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist...gehe sofort zu denen, die beraten dich.