...auf dem Nachhauseweg habe ich einen Unfall gehabt, nicht so schön. Jetzt hat mir aber ein Bekannter gesagt, dass es möglich ist bei meinem Arbeitgeber in Lux einen Antrag zu stellen, damit ich den Wert des Wagens/ Listenpreis erstattet bekomme. Ist das richtig?
Zuerst muss einmal eine Unfallmeldung an die Gesetzliche Unfallversicherung erfolgen, siehe "Ihre Unfallversicherung" http://www.euroluxembourg.lu/Sozialversicherung.html
Und wenn Sachschaden ersetzt wird, dann höchstens in Verbindung mit einem Gesundheitsschaden.
mir ist zum glück nichts ernsthaftes passiert, bis auf Prellungen und einem steifen Nacken.
Ich bin aber wohl als freier Mitarbeiter - in meinem Vertrag steht Dienstleister - bei dem Unternehmen angestellt, das könnte dann vielleicht Schwierigkeiten geben, denn Sozialabgaben werden für mich nicht gezahlt. Ich mache zur Zeit ein Praktikum... arbeite aber nur für dieses Unternehmen.
Sieht verworren aus. In Luxemburg unterliegen auch Selbständige der Sozialversicherungspflicht.
Und sowas wie das Praktikantenunwesen wie in Deutschland gibt es hier nicht. Wenn Praktikant, dann nur mit einem entsprechenden (Ausbildungs-) Vertrag.
Jedenfalls müsste das Unternehmen Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sein.
Das hilft aber alles nicht, solange Du keine Unfalmeldung machst und kein ärztliches Attest einreichst.
Es ist natürlich reichlich spät, erst nach einem Unfall sich Gedanken über seine Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung zu machen! (Entschuldigung, aber diese Bemerkung konnte ich mir nicht verkneifen!)