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Forum / Allgemeines

Wegeunfall  

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Pharmer69
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19 Jahren  ago  

Hallo

Ich weiss, der Bereich Wegunfall ist schon oft durchgekaut worden hier, aber ich hätte noch einige Rückfragen. Vielleicht kann mir ja geholfen werden.

1. Welche Instituionen müssen in Kenntnis gesetzt werden?? Nach meinen Informationen soll es genügen der Krankenkasse sowie dem Arbeitgeber zu informieren. Im Forum steht es aber anders. Es steht das Arbeitgeber und die AAA zu benachrichtigen sind. Was ist also richtig???

2. Welche Ansprüche stehen mir zu??? Hier steht das bis zu 2,8 fachen des Lohnes aus Lux. übernommen wird. Stimmt das????

3. Welche Ansprüche habe ich im Krankheitsfall????

4. Nach meinen Information ist es so das man sich nicht mehr Krankschreiben lassen muß um einen Ausgleich zu kassieren. Ist das so??

ich hoffe das war jetzt nicht zu viel auf einmal. Vielen Dank für eure Hilfe


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Formulare unter http://www.aaa.lu/Formulaires/formulaires_frameset.htm

Auch der Arbeitgeber hat Meldepflicht!


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Pharmer69
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19 Jahren  ago  

Hallo

Wieviele Tage hat man Zeit den Unfall zu melden. Ich habe unterschiedliche Aussagen bekommen. Nach 3 Tagen melden oder innerhalb 3 Tagen melden.

Danke


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

also meldungen werden bei uns innerhalb einer Woche gemacht. Innerhalb 3 tagen macht es nur Sinn, wenn der Verunfallte auch dann wieder die Arbeit aufnimmt. Denn auf dem Formular ist anzugeben, ob und wann dies geschehen ist, vor allem ob vor oder nach 3 Tagen. Und das weiß ich ja vorher nicht. Aber auch sog. Spätmeldungen kommen zu ihrem Recht, das sollte aber die Ausnahme bleiben.


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luci
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19 Jahren  ago  

Hallo

die krankmeldungen müssen innerhalb von 3 tagen bei der krankenkasse hier in luxembourg geschickt werden (sie müssen dann dort sein). wenn es später bei denen ankommt wird der betreffende sofort gesperrt. der arbeitgeber erhält eine mitteilung dass er das krankengeld nicht vorstrecken soll. der arbeitnehmer muss dann eine erklärung abgeben, warum die krankmeldung so spät eingegangen ist. dann wird erst das krankengeld freigegeben. spätestens nach antrag auf krankengeld wird eine kopie der unfallmeldung verlangt.


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Behandelt der Arzt von Anfang an auf Kosten der Berufsgenossenschaft und verlangt dennoch die Gebühr, muss er sie dem Patienten zurückerstatten. Behandelt er dagegen zunächst auf Kosten der Krankenkasse und stellt sich dann heraus, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, erhalten Versicherte die Gebühr von ihrer Berufsgenossenschaft zurück. Patienten sind nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit auch von Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit.

http://www.steuernetz.de/topthema/TT505.html


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Naddel
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19 Jahren  ago  

Ich arbeite seit einem Jahr in Lux. stimmt das wen man einen Wegeunfall hat das man den Schaden bezahlt bekommt wen ja was muß man dann beachten ?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Erläuterungen zur Unfallanzeige,

http://www.aaa.lu/Declaration/Accident/Erlaeuterungen.pdf