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Forum / Allgemeines

Wegeunfall  

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20 Jahren  ago  

Hallo ich bin Dominique und Grenzgänger,

ich hatte gestern auf dem Heimweg von meiner Arbeit einen Autounfall (in Deutschland), dummerweise war ich der Unfallverursacher. Da dies auf dem Heimweg passierte müsste es ja ein Wegeunfall sein. Die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen. Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrungen mit der Abwicklung eines Solchen, sprich wo muss ich was melden; bzw. was bekomme ich bezahlt, werden auch die Kosten des Unfallgegners übernommen oder trägt Diese meine Haftpflicht?

Wenn ja wäre ich für Informationen sehr dankbar.

Mit besten Grüßen

Dominique Gruhn

p.s.: die Beitragssuche ergab auf diese Fragen leider keine detalierten Antworten


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Arbeitswegunfall ist ähnlich wie Arbeitsunfall zu behandeln (siehe neue Website www.trajet.lu). Also der AAA (www.aaa.lu) und dem Arbeitgeber melden.

Was die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners bzw. Opfers angeht, so betrifft dies Deine gesetzliche haftpflicht und die versicherung, die Du dafür abgeschlossen hast. Hier ist es wichtig, nichts rechtlich anzuerkennen, sondern dies der jeweiligen Versicherung schnellstmöglich zu melden und ggf. die Daten zu sichern (Unfallhergang, Beteiligte, Schadensursachen und Hergang).


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20 Jahren  ago  

Hallo Dominiqe, du MUßT den Wegeunfall bei deinem Arbeitgeber (Sicherheitsbeauftragten) melden. Es gibt ein Formular dafür, das dein Arbeitgeber im Betrieb hat und auch an die entsprechenden Stellen weiterleiten wird (zb.Inspection Travai). Die Wegeversicherung gilt für den Weg von UND zur Arbeit, Besuche inerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall einen Arzt, da die Unfallversicherung nur für Sachschäden (Auto) aufkommt wenn du einen Arzt aufgesucht hast. Sachschäden werden (soweit ich es weiss, ohne Garantie!!!) bis zu 3000,00 € von der Unfallversicherung übernommen, allerdings ist der Arzt-besuch obligatorisch. Gute Besserung


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20 Jahren  ago  

...allerdings werden Sachschäden wohl nur von der Unfallversicherung übernommen, wenn du keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast, körper liche Schäden auf jedenfall und auch bei dem Arztbesuch mußt du, wenn du in Lux zum Arzt gehst nicht in Vorleistung gehen, mußt aber sagen, das es sich um einen Wegeunfall handelt.....