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Forum / Allgemeines

Wegeunfall  

Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo und guten Morgen, eine kurze Frage: Hab ich es mir von der Internetseite der AAA richtig übersetzt, dass man den Wegeunfall nur bezahlt bekommt, wenn man Abgaben in Luxemburg leistet? Das heisst nicht, dass einem deutschen Arbeitnehmer der mit einer deutschen Firma (aber auch in Lux. gemeldet) in Luxemburg derzeit einer Arbeit nachgeht, Leistungen zustehen, oder? (Auch wenn der Unfall halt eben wirklich auf dem Weg nach Luxemburg passiert ist). Sorry, aber mein Französisch ist zum 😥

Danke für eure Mühe.


Profilbild von
Travelman
77 Messages

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14 Jahren  ago  

Man ist dort unfallversichert, wo man angestellt ist. Da du in D sozialversichert bist und dein AG in D die Abgaben für die Unfallversicherung entrichtet, ist somit auch die Unfallversicherung in D zuständig.