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Forum / Allgemeines

Wechsel des Arbeitsortes nach Deutschland  

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fnw
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich habe ein Angebot bekommen, innerhalb des Konzerns einen neuen Job in Deutschland anzutreten, bin mir über die möglichen Konsequenzen aber vollkommen unsicher.

Aktuelle Situation: Firmensitz/ Arbeitsvertrag/ Arbeitsort in: Lux Wohnort: Deutschland Alle Einkünfte werden in Lux erzielt...

künfitge Situation: Firmensitz: Deutschland (es gibt aber auch Konzernteile In Lux, über die die Stelle evtl. laufen könnte) Arbeitsvertrag: Ich strebe einen Lux-Vertrag an, evtl. kann der bestehende ja einfach ergänzt/ geändert werden. Wohnort: Deutschland

Ich frage mich nun, welche Auswirkungen die Arbeitsaufnahme in Deutschland hätte. Insbes. interessiert mich, ob nur die (höheren) deutschen Steuern anfallen würden, oder ob ich auch in die dt. Sozialversicherung einzahlen müsste und meine bisher gazahlten Beiträge in Lux "eingefroren" werden... Es gibt hier sicher aus Arbeitgebersicht einige Gestaltungsmöglichkeiten. Da mir diesbezgl. ein sehr wohlwollendes Entgegenkommen signalisiert wurde, würde ich gern möglichst viel in Erfahrung bringen, was mir beim Verhandeln nützlich sein kann.

Spontan würde ich vermuten, das ein luxemburger Arbeitsvertrag mit Arbeitsort Deutschland (und Ausgleich des Steuernachteils) die Ideallösung wäre ... Aber wie sieht es tatsächlich aus? Alle Ratschläge sind willkommen! Vielen Dank! fnw


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fnw
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17 Jahren  ago  

Bin ich etwa der Erste mit diesem "Problem"?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Mir ist ziemlich nebelhaft, was Du meit einem "Luxemburger Vertrag" meinst. Denn das meiste (Einkommensteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, ...) hängt doch vom Beschäftigungsland ab. Dass AG vor und nach Arbetsvertragsverhandlungen großzügig über solche Rechtsfragen hinwegsehen, sollte allgemein bekannt sein. (Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da ist kein Richter).

Lass Dir also nicht Sand in die Augen streuen. Am besten Du machst einen Beratungstermin beim DGB in Trier oder einer entsprechenden Einzelgewerkschaft.

Im INternet wirsdt Du fündig unter dem Stichwort "Entsendung" bzw. bei ITM oder ADEM etwa "Détachment".


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

Die Lohnsteuer fällt meiner Meinung nach nach der 183-Tage-Regel dann in Deutschland an. Bei der Sozialversicherung kommt es meines Wissens nach auf die Dauer an. Ist dies nur vorübergehend, dann bleibt weiter die Sozialversicherungspflicht in Luxemburg bestehen, ansonsten ist auch hier Deutschland zuständig.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

http://www.itm.lu/detachement-de-travailleurs/faq-frequently-asked-questions/ faq-frequently-asked-questions-de-du-luxembourg-a-l-etranger/

Was muss ich tun, wenn ich Personal von Luxemburg aus ins europäische Ausland entsende?

Zusätzlich der Bestimmungen wie sie im Gesetz über den Arbeitsvertrag vom 15.05.1995 Art 4 §3 angegeben sind, müssen Sie für die entsandten Mitarbeiter ein E101-Formular bei der Krankenkasse beantragen und sich bei unseren Kollegen der Verbindungsbüros im Ausland über die dortigen Bestimmungen informieren. Die Kontaktdaten der Verbindungsbüros Entsendung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/employment_social/labour_law/postingofworkers_de.htm


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fnw
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17 Jahren  ago  

MfG fnw


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kaaskop
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17 Jahren  ago  

Meffo & SteuerPerle, Ich habe vergleichbares Problem. Ich habe ab 1. Januar eine andere function in meine Konzern und werde mehr Auslandsreisen machen. Ich fliege immer von Lux ab. Trotzdem weiss ich nicht ob ich damit kein Steuer Problem in D bekomme. Wird die "Trucker-reglung" auch benutz für Europaweit arbeitende finanz Angestellte? (i.e. wenn Arbeitstag ausserhalb L, dann automatisch in D zu versteueren)