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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Allgemeines

was wenn beschäftigt bei lux firma aber arbeiten in D???  

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santa
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19 Jahren  ago  

Hallo

ich habe ein angebot für eine luxemburger firma zu arbeiten die mir nahe gelegt haben dazu als grenzgänger zu arbeiten und damit statt einem deutschen contract einen luxemburger contract zu bekommen. ich würde aber mindestens 2/3 vom monat in deutschland auf kundenbesuchen etc. unterwegs sein bzw. zeitweise auch woanders wohnen.

wie funktioniert das mit dem grenzgänger nun? muss ich eine bestimmte zeit des monats in luxemburg arbeiten oder muss ich eine bestimmte zeit des jahres meinen wohnsitz in der nähe der grenze bewohnen oder ist ohnehin alles egal und die hauptsache ist der vertrag in luxemburg. bis dato habe ich alle varianten schon gehört aber niemand war sich sicher. auch im forum hab ich zu diesem speziellen fall so recht nichts gefunden.

vielen dank schon einmal für die hilfe.

henning


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brabbel
136 Messages

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19 Jahren  ago  

also normalerweise wirst du nach luxembourger recht versteuert, wenn du mindestens 51% deines bruttoarbeitslohn in luxembourg verdienst, das heisst auch dort deine arbeit verrichtest. wenn du den grössten teil deiner arbeitsleistung in dtl erbringst, dann wirst du auch nach deutschem steuerrecht behandelt. soweit habe ich das ganze jedenfalls verstanden. ansonsten würden ja die meisten trierer firmen alle ein office in lux aufmachen und alle angestellten dort anmelden, aber das geht so einfach leider net.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Für die Besteuerung von Lohn oder Gehalt ist der genaue Ort Ausschlag gebend, wo sich der Arbeitsplatz befindet.

Das jüngste Beispiel, an dem das durchexerziert wurde, sind die LKW-Fahrer, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=874


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santa
4 Messages

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19 Jahren  ago  

dann würde mein luxemburger contract also nur funktionieren, wenn ich in luxemburg wohnhaft bin. wie lange muss ich mich denn da aufhalten, um tatsächlich nach luxemburger recht besteuert zu werden? gibt es da nicht eine grenze, wie z.b. 2 monate?

mein fall ist da, glaube ich, weder eindeutig noch einfach. wie sieht es eigentlich mit der sprache im grenzgebiet aus? die sprechen doch auf luxemburger seite bestimmt auch deutsch oder?

fragen über fragen. vielen dank für die antworten soweit...

henning


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

vermutlich wird das luxemburgische Steuerrecht in dem Punkt nicht viel anders sein als das deutsche. Demnach musst du "den überwiegenden Teil des Jahres" in Lux. verbringen. Die magischen 183 Tage. Wenn du allerdings einen Wohnsitz in Luxemburg hast, kann man wohl davon ausgehen, dass du die meiste Zeit auch in Lux. verbringst.


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teufel
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19 Jahren  ago  

in lu gibt es 3 offizielle sprachen, luxemburgisch, franzoesisch und deutsch; davon ist allerdings franzoesisch die gesetzessprache. aber: luxemburgisch ist die umgangssprache unter luxemburgern, da "ihre" eigene sprache. nichts desto trotz spricht jeder luxemburger mehr oder weniger gut deutsch (je nachdem wo er wohnt, mit wem er verkehrt oder wo er studiert hat; zumindest ist deutsch erste fremdsprache in der schule (2. klasse). dennoch wuerde ich nicht davon ausgehen, dass du jeden mit deutsch ansprechen kannst, da luxemburg einen hohen auslaenderanteil besitzt und dort auch sehr viele grenzgaenger aus belgien und frankreich arbeiten. so ist z.b. die gastronomie sehr franzoesisch gepraegt.

also, es lohnt sich fuer das privatleben, grundkenntnisse in luxemburgisch undd franzoesisch zu erwerben, dann wirst du nur wenige probleme bekommen.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich habe den Eindruck, so wie hier mit den Begriffen "Kontrakt" und "Wohnsitz" hantiert wird, gerät man auf einen falschen Weg. Es gibt nichts dergleichen wie einen "Luxemburger Vertrag". Und die formelle Anmeldung eines Wohnsitzes geht im Grunde die Steuerbehörde nichts an (ihr genügt auch schon der nicht formell bestätigte "gewöhnliche Aufenthalt"). Das Steuerrecht kennt noch nicht mal den Ausdruck "Grenzgänger" (sondern unterscheidet nur ansässige und nicht ansässige Steuerpflichtige!). Das heißt: 1. Welche Rolle oder welchen Status man hat, hängt jeweils vom jeweiligen Gesetz ab (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht). 2. In welchem Staat der Arbeitsplatz liegt, d.h. wo tatsächlich gearbeitet wird, der ist grundsätzlich für das Arbeitsrecht und die Besteuerung des dadurch erzielten Einkommens zuständig. Falls im Wohnland keine weitere abhängige Beschäftigung ausgeübt wird, ist der Beschäftigungsstaat (wo der Arbeitsplatz liegt) auch für die Sozialversicherung zuständig. 3. Wo man wohnt, d.h. seinen überwiegenden Aufenthalt hat bzw. wo der Schwerpunkt des Lebens liegt, ist für die Versteuerung des Welteinkommens zuständig (abzüglich der Einkünfte, die schon im Ausland versteuert worden sind, falls Abkommen gegen Doppelbesteuerung mit dem Ausland besteht - hier z.B. abzüglich des Gehalts, für welche Lohnsteuer vom AG einbehalten worden ist). Das Wohnland ist auch zuständig im Falle von Arbeitslosigkeit.

Der vorliegende Fall ist keine Ausnahme von den bestehenden Gesetzen. Er ist nur dadurch außergewöhnlich, dass hier evtl. die verschiedenen Gesetze in einer ungewöhnlichen Kombination auftreten - was in der Praxis zumindest zu Beginn verwirrend sein dürfte!


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brabbel
136 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn ich das Ganze also dann mal zusammenfasse, ist es doch letztendlich egal, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern es wird danach geschaut, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Das heißt aber doch auch, wenn ich santa richtig verstehe, würde er doch weiterhin nach deutschem (Steuer-)Recht behandelt?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der Gehaltsanteil, der auf die Arbeit in D entfällt, ist nach dem Einkommensteuerrecht von D in D zu versteuern. Analog zu dem Verfahren, wie es bei LKW-Fahrern ausgehandelt worden ist. Und dafür ist es egal, wo der Wohnsitz des Beschäftigten ist.

Für andere Dinge (wie z. B andere Einkünfte) mag es nicht egal sein, wo der Wohnsitz ist.


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santa
4 Messages

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19 Jahren  ago  

naja dann schliße ich die diskussion hier mal...

irgendwie werde ich dann wohl mehr geld verlangen weil ich ja wesentlich höhere steuern zahle. mal sehen was kommt. vielen dank soweit.

henning