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Forum / Allgemeines

WAS tun bei Verkehrsunfall in LUX als DEUTSCHER.  

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Paddy1
192 Messages

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18 Jahren  ago  

hallo, benötige mal euren Rat. hatte heute morgen einen Unfall, zum Glück nur Blechschaden. Gegner war schuld, dieser hat die Schuld auch schriftlich anerkannt, mit Zeugen. Wie ist denn nun das weitere Prozedere ? Meldet sich dessen Versicherung bei mir, Kostenvoranschlag , Gutachten etc. Zahlt die Versicherung schnell, Hat hier jemand Erfahrungen ?

gruss Paddy1


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discovery
435 Messages

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18 Jahren  ago  

Habt ihr zusammen einen Europäischen Unfallbericht ausgefüllt ? Sollte, oder müsste im Prinzip gemacht werden! Wenn ja, einfach an deine Versicherung schicken....


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Paddy1
192 Messages

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18 Jahren  ago  

hallo, ja diesen hab ich ausgefüllt mit dem feinen Herrn. Meine Versicherung meinte am Telefon, dass falls es nicht meine Schuld sei, diese nicht zuständig sind. Tolle Aussage !!!!


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oernie
1263 Messages

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18 Jahren  ago  

es wird nach den in Luxemburg gültigen Bedingungen abgerechnet, dh, in der Regel schlechter als in D. Also kannst Du zB keine Wertminderung einfordern da Dein Auto jetzt als verunfallt gilt (ok, wenn es nur eine Schramme ist). Auch steht Dir ein Mietwagen nur für wimre 2 Tagen zu oder so ähnlich. Ich rate Dir zu einem Anwalt zu gehen falls sich die luxi Versicherung allzu lange Zeit lässt (sofern Dir Deine Versicherung einen Anwalt bezahlt).


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luxlex
544 Messages

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18 Jahren  ago  

Nunja, zum Anwalt gehen ist so eine Sache... da zahlt man locker 2000 € um vielleicht 500 € rauszuschlagen. (ausser du hast eine Verkehrsrechtschutzversicherung).

Zumal der Unfallgegner seinen Fehler eingesteht dürfte es kein Problem sein. Wenn du die Versicherungsdaten hast, ruf doch einfach selbst da an ! In der Regel wird ein Gutschter bestellt bei einem Schaden über 500-1000 €. Der Leihwagen steht die, genau wie in D, für die Zeit zu die der Gutachter für die Reperatur veranschlagt.


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discovery
435 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich würde auf jeden Fall meiner Versicherung den Unfallbericht zukommen lassen, so steht es sogar im Unfallbericht. Da du schuldlos bist sollte es für deine Versicherung ein leichtes sein dies mit der gegnerischen Versicherung zu lösen. Ohne dem anderen etwas zu unterstellen, könnte er ja 'vergessen' seinen Unfallbericht einzuschicken. Aussserdem muss er auf seiner Kopie des Berichtes, so wie du auf deinem Bericht jeder seine Schilderung des Unfallhergangs schildern. Also auf jeden Fall einschicken!!


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Heidi4
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18 Jahren  ago  

Warte erst mal ab bis morgen....bei mir kamen auch erst am nächsten Tag die Schmerzen vom Schleudertrauma, und dabei war der Auffahrunfall bei nur 20km/h. Kläre mal mit eurer Personalabteilung wg. Wegeunfallversicherung. Ist doch auf dem Weg zur Arbeit passiert, oder? Mit Schmerzensgeld habe ich sehr gute Erfahrung gemacht. Es waren zwar viele Arztbesuche nötig, hat aber im Endeffekt sehr viel gebracht. In Luxemburg wird deutlich mehr Schmerzensgeld in so einem Fall gezahlt. Der Schaden vom Auto wurde sehr schnell übernommen.

Grüsse, Heidi4


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Ich habe daher - als Zusatz zur Haftpflicht - eine sogenannte "Auslandsschaden-Schutzversicherung" abgeschlossen. Kostet (je nach Versicherung - ca. 20 EUR/Jahr - bzw. ist bei manchen Versicherungen sogar automatisch in der Haftpflicht enthalten)

Bei einem unverschuldeteten Unfall mit einem ausländischen Unfallgegner regelt die Versicherung dann den eigenen Schaden nach deutschen Bedingungen und zahlt auch direkt an den Geschädigten (den VN). Die Versicherung holt sich dann natürlich das Geld wieder vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Aber diese ganze Angelegenheit und die Regelung mit der gegnerischen Versicherung ist dann deren Sache. Das Risiko, wieviel und wann dann tatsächlich von der gegnerischen Haftpflicht gezahlt wird, trägt also die Versicherung.

Gruss

Martin


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DirkW
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18 Jahren  ago  

Aber förmlich gemeldet hast Du den Unfall jedenfalls Deiner Versicherung, nicht? Das ist nämlich in jedem Fall Pflicht.