wie sieht es mit Lohnweiterzahlungen in Lux aus, wenn man laengere Zeit (bis zu 6 Monate) krankgeschrieben ist? Funktioniert das wie in Dtl. oder gibt es andere Vorschriften? Ich bin ueber den E101 in Dtl. versichert.
Hallo, mein Freund ist Angestellter in Luxemburg und ist nun schon seit 8 Monaten krankgeschrieben. Er bvekam erst von seinem Arbeitgeber das volle Gehalt weitergezahlt und nach den drei Monaten hat die CMEP das volle Gehalt weiter gezahlt. Soweit ich weiss, gibt es eine Lohnfortzahlung für max. 12 Monate. Ich weiss aber nicht, ob dazu nur die Zahlungen der CMEP zählen oder auch schon die Zeit davor, in der der Arbeitgeber noch gezahlt hat...
Die 12 Monate zählen für die KrankheitsPeriode und auch nicht nur für eine Krankheite sondern für alle Krankheiten. Genau heißt es: 52 wochen innerhalb einer Referenzperiode von 102 Wochen. d.h. Auch wenn nach 11 monaten wieder gearbeitet wird, werden von der Krankenkasse bei der nächten Krankheit nur noch max 1 monat übernommen, erst wenn eine Krankheitsperiode wieder aus der Referenzperiode fällt, gibt es danach wieder Krankengeld.
Das wurde im Mai 2005 so geändert.
Achtung, aufgepasst: die Krankenversicherung wendet die Regeln immer restriktiver an.
Versichert sind nur "kranke Arbeitnehmer"!
Es kann passieren, dass man 1. entweder nicht mehr als "krank" angesehen wird (Präsentation beim Kontrollarzt); 2. oder nicht mehr als "Arbeitnehmer" (z.B. als "Invalide" oder per Kündigung des Arbeitsvertrags, womit man seinen Beschäftigtenstatus in L verliert!)
So kann man mit Umdefinitionen Geld sparen!