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Wie es scheint, wurde Deutschland dazu verurteilt, die Ungleichbehandlung nicht ansässiger / ansässiger in dieser Frage einzustellen,
Umgekehrt wäre mir lieber. Ich kann immer noch keine deutschen Darlehenszinsen in Luxembourg geltend machen; Spenden für deutsche wohltätige Vereine sind in Luxembourg auch nicht absetzbar...Aber irgendein Haar findet man ja immer in der Suppe, egal wieviele Fettaugen oben schwimmen
Die Sache ist ja vor den Europäischen Gerichtshof gelandet. Es geht um einen Grundsatz, der sich s gut wie i jedem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem OECD-Modell wiederfindet; dass nämlich Immobilien dort zu besteuern (und steuerzubegünstigen!) sind, wo sie stehen.
Wenn der EUGH entscheidet, dass dieser Grundsatz zurückzutreten hat, im Hinblick auf die Freizügigkeit der AN innerhalb der EU, dass diese durch den wahl des Beschäftigungs- und/oder des Wohnalndes keine steuerlichen nachteilen erleiden sollen - so meine ich, wird sich das früher oder später auch auf Luxemburg und sein Steuerrecht bzw. die entsprechende nationale Rechtsprechung auswirken müssen.