logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Was darf ich im Krankenschein?  

Profilbild von
camel
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Mir wirft sich die Frage auf, was darf ich im Krankenschein, wenn ich nicht bettlägrig krank bin, beispielsweise bei einem Beinbruch, Armbruch, Rückenproblemen......? Darf ich durch die Stadt bummeln, darf ich ein Bierchen trinken gehen, ein Konzert besuchen, spazieren gehen ?


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Also mal abgesehen davon, dass es mir seltsam vorkommt, wenn man nach einem Beinbruch oder bei Rückenproblemen noch bummeln oder ins Konzert gehen kann (grins) - wenn man noch so gesund ist, kann man auch arbeiten gehen! Aber ansonsten gilt: ist man nicht bettlägerig krank geschrieben und soll sich sogar im Freien bewegen (z.B. bei Erkältung), würde ich mir das auf meinem Krankenschein bestätigen lassen. Spätestens mit Einführung der "Gesundheitskontrolleure" bei den Banken wird es dazu kommen, dass man während der Krankheit zu Hause kontrolliert wird - und wehe dem, der dann kein Attest vorweisen kann, das beweist, dass er spazieren gehen durfte. In die Kneipe gehen und gleichzeitig krank geschrieben sein finde ich persönlich schon eine seltsame Einstellung - aber vielleicht sehe ich das auch zu eng.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

In jedem Falle darfst Du zum Kontrollarzt, wenn Du dazu aufgefordert wirst!

Die Arbeiterkrankenkasse (CMO) informiert über die geltenden Regeln

Sie haben während der ersten 5 Tage der Arbeitsunfähigkeit kein Recht auf Ausgang (es sei denn, es handelt sich um einen Traumatisme des Membres supérieurs).

In den übrigen Fällen kann der behandelnde Arzt Ausgangszeiten erlauben, zwischen 10 und 12 Uhr und 14 und 18 Uhr.

Es ist Ihnen verboten:

* eine Tätigkeit auszuüben, die unvereinbar ist mit Ihrem Gesundheitszustand; * einen Trinkausschank aufzusuchen oder eine Gaststätte, außer um eine Mahlzeit einzunehmen, und unter dem Vorbehalt, dass zuvor die Kasse informiert ist; * aktiv an einem Sportwettkampf teilzunehmen.

Es wird von Ihnen verlangt, dass Sie auf dem 1. Blatt der Krankmeldung genau angeben, unter welcher Adresse Sie sich während Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufhalten werden.

Jeder Auslandsaufenthalt während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erfordert die vorherige Zustimmung der Krankenkasse.

Die Statuten der Krankenkasse sehen die Möglichkeit vor, dass Sie zu einer Untersuchung durch den Contrôle Médical de la Sécurité sociale eingeladen werden.

Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, kann Ihnen das Krankengeld verweigert werden.

http://www.cmo.lu/mmp/online/website/contenu/incapacite/index_FR.html


Profilbild von
camel
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Wäre in der Tat eine seltsame Einstellung 😉 . Sollten aber nur Beispiele sein. Wobei ich mit Beinbruch sicherlich ein Bierchen trinken kann.


Profilbild von
camel
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Na, das nenne ich doch mal eine Information! Danke ! Ich vermute mal, daß diese Regelungen nicht nur für Arbeiter, sondern auch für Angestellte gelten.