...soll ja in Luxembourg angerechnet werden!?! wie siehts aber aus wenn ich in D mehr als 60 Monate und somit eine Anwartschaft habe. Brauch ich in Lux dann wieder 10 Jahre oder nur knapp 5 ? Danke
Dad Du Dein Arbeiterleben nur einmal leben kannst, werden EU-weit alle Deine Versicherunszeiten bei der Wartezeit zusammengerechnet. Also kann sich schon per Definition in der Wartezeit für D oder for L rechnersich kein Unterschied ergeben.
Um Rente tatsäöchlich zu bekommen, muss man allerdings auch noch andere Voraussetzungen erfüllen. (z.B. ein bestimmtes Lebensalter; da gibt es zwischen D und L bekanntlich Unterschiede)
Die Höhe der Rente aus den einzelnen Staaten hängt dann natürlich von der jeweiligen Versicherungszeit ab, die auf diesen Staat bzw. dessen Versicherungsträger entfallen.