Kann mir jemand sagen wie die gesetzliche Regelung des Arbeitslohnes betreff des Auszahldatums ist?Ich bekomme meinen Lohn (Arbeiter) doch normal zum ersten des Monats,oder?Zurzeit muss ich meinem Geld erst hinterherlaufen,bis ich es bekomme! Heute ist der 8te und noch kein Geld... Gibt es Handhaben dagegen?
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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
In meinem Arbeitsvertrag steht der Passus: „Die Auszahlung wird vor Monatsende durch Überweisung auf Ihr Konto vorgenommen.“ Auch Lohn ist wohl üblicherweise zum Beginn des Folgemonats zu zahlen. Dass er erst am 8. auf dem Konto ist, ist wohl etwas lange, liegt aber wohl noch im Rahmen. Was das Luxemburger Gesetz dazu im Besonderen sagt, habe ich nichts dazu finden können. Aber ich gebe Folgendes zu bedenken: Selbst wenn etwa ein entsprechendes Gesetz vorschreiben würde, Lohn sei zum Tage x fällig, soll man deswegen seinen Arbeitgeber in Verzug setzen (anmahnen) oder Verzugszinsen berechnen? Gelinde gesagt, etwas heikel (wenn man nicht sowieso vorhat, die Kurve zu kratzen). Die bessere Strategie scheint, sich beim Lohnbüro zu beschweren oder etwa den Personalvertreter einzuschalten. Bei kleineren Firmen sind es oft organisatorische Probleme mit der Lohnabrechnung, die zu Verzögerungen führen. Vielleicht kann man eine Abschlagszahlung zum Monatsende vereinbaren, so dass die endgültige Abrechnung genügend Zeit hat. Vielleicht sollt man auch das Gehaltskonto wechseln, wenn es zu überlangen Überweisungszeiten oder Wertstellungsfristen kommt.