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Forum / Allgemeines

Wann gilt ein Arbeitszeugnis als akzeptiert?  

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AlainProst
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17 Jahren  ago  

Ich habe vor ca. 1 Woche mein Arbeitszeugnis von meinem ehmaligen Arbeitgeber erhalten, bin aber mit verschiedenen Formulierungen nicht sonderlich glücklich. Wie lange habe ich Zeit Einspruch gegen das Arbeitszeugnis zur erheben bzw. Nachbesserungen zu verlangen?

Danke im Voraus.


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Chucky
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17 Jahren  ago  

In Luxembourg sind die Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Was man in Luxembourg unter Arbeitszeugnis versteht, muss folgende Inhalte haben: Datum an dem der Arbeitnehmer in das Unternehmen eintrat und an dem er es verlassen hat; die Eigenschaft in der er eingestellt war; die Arbeitsstelle, die er besetzt hat sowie falls zutreffend, die Zeitspanne während der er diese besetzte. Einspruch gegen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann man zwar einlegen, aber ohne rechtliche Grundlage bzgl. Fristen und Inhalt. Trotzdem würde ich mit dem ehemaligen Arbeitgeber mal reden und zumindest um Erklärung bitten. Viel Erfolg!


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AlainProst
115 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke für die Auskunft, Chucky.

Ich bin davon ausgegangen, daß man hier in Lux. auch einen Anspruch auf eine positive Bewertung, spricht qualifiziertes Arbeitszeugnis, durch den Arbeitgeber hat. Das was ich als Arbeitszeugnis nach 2,5 Jahren Tätigkeit für das Unternehmen erhalten habe, ist die Abschrift eines meiner älteren Arbeitszeugnisse aus meiner damaligen Bewerbungsmappe, allerdings von einer Tätigkeit in einem ganz anderen Fachbereich. Nur hat man aus Unwissenheit oder Absicht verschiedene Textpassagen und Adjektive gelöscht bzw. verändert, die aus einem ursprünglich "sehr guten" Zeugnis nun ein "befriedigendes" Arbeitszeugnis machen. Außerdem finden sich noch diverse Rechtschreib- und Grammatikfehler auf der halben DIN A4-Seite. Was tun? Bei diesem Schriftstück schneiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen schlecht ab.


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Hört sich an, als ob da jemand in der Personalabteilung entweder nicht viel Erfahrung mit der Erstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen hat oder sich keine besondere Mühe damit geben wollte. Du kannst es meiner Meinung nach, nur im Guten versuchen und wg. der befriedigenden Bewertung versuchen herauszufinden, ob dies tatsächlich so gewollt ist (Rücksprache mit deinem ehemaligen Vorgesetzten) oder auf der Unwissenheit der Person beruht, die das Zeugnis erstellt hat. Sollte alles nichts helfen, müsstest Du ggf. auf das qualifizierte Zeugnis verzichten und Dir nur ein einfaches Zeugnis ausstellen lassen. Was man vielleicht auch vorschlagen könnte: Du schreibst Dir dein Zeugnis selbst und bittest deinen ehemaligen Arbeitgeber um Unterschrift. Es soll auch Arbeitgeber geben, die das akzeptieren. Formulierungen für qualifizierte Arbeitszeugnisse findest Du en masse im Internet. Good luck!