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Forum / Allgemeines

Wann bin ich rentenberechtigt?  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

Wie lange muss man eigentlich in Luxemburg arbeiten, bis man rentenberechtigt ist? Ich habe bisher Angaben zwischen 1 und 10 Jahren gehört. 1 Jahr ist ja locker zu machen, aber sich für 10 Jahre festzulegen dürfte ja wohl etwas schwierig sein. Wer weiß Bescheid?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

"Wartezeit" ist die Zeit, die man im Mindestfall der Rentenversicherung angehört haben muss

Beitragszeiten aus Beschäftigungszeiten in verschiedenen EU-Staaten werden addiert. Sie dürfen sich allerdings nicht überschneiden, d.h. kein Zeitraum darf mehrfach gezählt werden.

Die Wartezeit in Luxemburg erfüllt, wer 120 Versicherungsmonate nachweist.

Die in Deutschland verlangte Wartezeit von 60 Monatsbeiträgen für eine Regelrente mit 65 Jahren kann mit deutschen und luxemburgischen Zeiten zusammen erfüllt werden (z.B.: Es addieren sich 40 Monate in Deutschland und 20 Monate in Luxemburg zu den geforderten 60 Monaten).

Falls die Bedingungen nicht erfüllt werden, werden die Beiträge a) in Luxemburg abzüglich des Staatsanteils von 33 %, b) in Deutschland lediglich der Arbeitnehmeranteil dem Beitragszahler erstattet.

Die luxemburgische wie die deutsche Rentenversicherung zahlt eine Rente nur dann, wenn im jeweiligen Land mindestens für 12 Monate Beiträge entrichtet wurden. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so übernimmt der Rententräger des jeweils anderen Landes anteilig die betreffenden Beitragsmonate.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=36


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19 Jahren  ago  

werden die deutschen Beitragsjahre dann auch fuer die luxemburgische Rente beruecksichtig? vermutlich (leider) bezieht sich das aber wohl ausschliesslich auf die Wartezeit...


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19 Jahren  ago  

Also 10 Jahre in der EU zu arbeiten dürfte wohl kein Problem sein. Verstehe ich es richtig, dass ich dann meinen luxemburgischen Rentenanteil von Luxemburg ausgezahlt bekomme, wenn ich mindestens 12 Monate in Lux. gearbeitet habe? Wenn ich darunter liege, erhalte ich für diese Zeit auch eine Rente, aber halt dann "nur" eine deutsche? Was ist eigentlich, wenn ich nach 9 Jahren nach Übersee gehe?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Kurz und grob gesagt: Bei den Wartezeiten wird alles addiert. Bei der Leistungshöhe zahlt jeder Rententräger seinen Teil gemäß den bei ihm zurückgelegten Versicherungszeiten.

Der Antrag kann insgesamt beim Rententräger des Wohnlandes gestellt werden.

Ausführlicheres findet sich unter http://www.cpep.lu/brochures/die_verschiedenen_alterspensionen.htm


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wer neben seinen deutschen Versicherungszeiten mindestens 12 Monate luxemburgische dabei bekommt, erhält zu seiner deutschen Rente noch eine luxemburgische entsprechend der entsprechenden Versicherungszeit.

Bleibt man unter diesen 12 Monaten, so wird die deutsche Versicherungszeit einfach um die entsprechende Zeit in Luxemburg erhöht. Man bekommt demnach eine etwas höhere Rente aus Deutschland.

Wer auswandert und nur auf 9 Jahre Versicherungszeiten in Europa kommt, hat ja vermutlich Anspruch auf eine kleine Rente aus D (wenn in D die Wartezeit zusammenkommt). Andernfalls kann er sich die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen. Oder es gibt hierzu ein Abkommen zwischen Deutschland und dem Auswanderungsland, das in diesem Falle anwendbar wäre.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich schätze, die Argumentation wird schwierig, wenn nicht aussichtslos. Es dreht sich hier um das Aufteilungsverbot, siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=703

Das heißt alles, was sich nicht zwischen beruflich bedingt und privater Lebensführung eindeutig aufteilen lässt, wird den Privatausgaben zugeschlagen und ist dadurch nicht als Werbungskosten abziehbar. Die Steuerbehörde und auch die Gerichte sind hier in der Vergangenheit eine harte Linie gefahren. Zum Beispiel wurden die Kosten für eine Promotion abgelehnt, mit dem Argument, der Doktortitel diene auch zur Erhöhung des persönlichen Ansehens ... Finde ich zwar lachhaft, aber man sieht, wie hier Richter und Behörden noch mit Ansichten aus dem 19. Jahrhundert hantieren.

Argumentationslinie kann eigentlich hier nur sein, dass es sich hier nicht um eine neue Erstausbildung, sondern Fortbildungskosten im ausgeübten Beruf handelt. Ich fürchte allerdings, dass sich dann dazu noch ein Tribunal finden müsste, das bereit wäre, die bestehende Rechtsprechung zu überdenken.


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Mir ist die Argumentation des Steuerbehörde nicht klar. Fortbildungskosten für ein Studium nach der Berufsausbildung sind absolut keine privaten Kosten, sondern Fortbildungskosten. Eine Diskussion um Promotionskosten kann ich noch verstehen. Ich würde Einspruch einlegen, und ausführlich begründen, daß dies Fortbildungskosten sind.


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Polo
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19 Jahren  ago  

Mein Mann und ich sind jetzt in einer ähnlichen Situation. Wie ist deine Sache denn ausgegangen? Ich habe schon damals mit Spannung deinen Eintrag verfolgt.