Hallo
mal angenommen, ich bekomme, in luxemburg lebend und Deutschland arbeitend, meine Kündigung zum 31.12.04.
Wann muß ich mich in L arbeitslos melden? Sowie in Deutschland, also unmittelbar nach Erhalt der Kündigung? Oder erst, wie es früher in D war, wenn ich tatsächlich arbeitslos wäre?
danke und gruß