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Forum / Allgemeines

Waffe/ Waffenschein von Luxemburg mit nach Deutschland nehmen?!  

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BK1609
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10 Jahren  ago  

Hallo, ich bin neu hier im Forum und werde Mitte des Jahres meinen Wohnsitz in Deuschtland beziehen jedoch in Luxemburg als 1ste Residenz angemeldet bleiben und somit in Deutschland als 2te Residenz eingetragen sein. Ich besitze jedoch einen Waffenschein und halt eben Waffen. Nun meine Frage: kann ich irgendwie all dies legal mit nach Deutschland nehmen und dort in meiner Wohnung lagern? Gibt es irgendwelche Formulare oder Anfragen für solche Fälle?

Vielen Dank


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html[/URL]

Du wirst wohl alles in Deutschland neu beantragen müssen und geprüft werden. In Deutschland wirst du wohl nur eine Waffenbesitzkarte erhalten, damit du zu Hause lagern darfst. Waffenschein (=zum Mitführen) bekommst du nur wenn du eine besondere Gefährdungslage (z.B. Bewachungsunternehmen etc.) nachweisen kannst.


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GrafKoks
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10 Jahren  ago  

Voraussetzung für die Beantragung einer WBK (Waffenbesitzkarte) in Deutschland: - Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, kein Alkoholiker, keine psychischen Erkrankungen, etc.) - Waffensachkundeprüfung wurde abgelegt - eine entsprechende Aufbewahrung kann gewährleistet und nachgewiesen werden - min. 1 Jahr Mitgliedschaft in einem Schützenverein, dessen Dachverband (ich empfehle BDMP) Disziplinen für Deine Waffen anbieten - nach dem Jahr und min. 18x bestätigtem Schiessen kann der Verein/Dachverband Dir eine Bedürfnis bestätigen mit der Du dann die WBK (grün und gelb, kosten zusammen das Gleiche) beantragen kannst - auf diese kannst Du Deine Waffe eintragen lassen

Mit häuslichen Kontrollen muss gerechnet werden, besonders in Trier unter Herrn Maus. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.


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BK1609
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10 Jahren  ago  

Danke vielmals für die schnellen Antworten!

Da ich bei der Armee war usw. stellt die Zuverlässigkeit kein Problem dar da in Lux. ja auch die gleichen Bedingungen gelten!

Wo beantrage ich das denn alles neu?


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GrafKoks
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10 Jahren  ago  

Das passiert, wenn man die Waffen nicht im Tresor (wie bei uns vorgeschrieben) lagert, sondern unterm Kopfkissen oder im Nachttischschrank. Deshalb gibt es unangemeldete Kontrollen und selbst die Ehefrau darf nicht wissen, wie der Tresor zu öffnen ist. Alles eine Frage des verantwortungsvollen Umgangs - das Gleiche gilt z.B. auch für Autos, Messer, Werkzeuge, Putzmittel (babysicher lagern), etc.


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BK1609
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10 Jahren  ago  

Genau und das trifft nicht auf mich zu da ich 1tens keine Kinder habe, 2tens seit Jahren mit Waffen vertraut bin und selbst weiß wie was und welche Risiken es gibt!


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GrafKoks
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10 Jahren  ago  

@BK1990: Falls Du Interesse an einer Mitgliedschaft in einem Großkaliberschützen-Verein hast, dann kannst Du Dich gerne melden.


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10 Jahren  ago  

@BK1990

Nur noch ein Hinweis zum Melderecht, du wirst in beiden Länder einen sg Erstwohnsitz haben der lediglich durch den sg Lebensmittelpunkt Einfluss auf das Besteuerungs.- und Sozialversicherungsrecht hat.

Einen Zweitwohnsitz gibt es im Melderecht nur wenn beide Wohnsitze im identischen Land sind.


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BK1609
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10 Jahren  ago  

Ja also Grafkoks wenn es soweit ist und ich da wohne werde ich mich sicherlich bei dir melden.

Vielen Dank