Hallo! HAt jemand hier Erfahrung mit dem einhalten der Fristen oder verstehen ich
Nochmal neu! Hat jemand Erfahrung mit dem einhalten der Fristen oder verstehe ich das richtig dass lediglich die erste Untersuchung innerhalb der ersten 3 Monate sein muss und man bis zum 5 Monat beim Zahnarzt gewesen sein muss und der Rest nur Emfehlungen sind welche ungefähr eingehalten werden sollen!?(Der Satz mit dem Sternchen auf dem Formular!)WEil woher wollen die denn wissen wann die ersten beiden Wochen des 4 Monats sind wenn sie nur das Geburtsdatum kennen? Ein Kind kann ja schließlich 3 Wochen zu früh oder 3 Wochen zu spät geboren werden. Und hat zufällig jemand inzwischen Erfahrungen mit der Problematik deutsches Elterngeld vs. lux. congé parental gemacht? Ich würde gerne deutsche Elterngeld für 6 Monate beziehen damit mein Mann einen Anspruch auf Elterngeld in Deutschland behält und würde somit wohl auf lux. Geld verzischten müssen!? Geht das so überhaupt? Lg Kristina
Ich will nicht neunmalklug klingen, aber die ersten beiden Wo. des 4. Monats sind immer die ersten beiden Wo. des 4. Monats. Egal wann das Kind kommt. Ich denke die Rechnung beginnt mit dem zugrunde gelegten Empfängnistermin.
Hinsichtlich des Elterngeldes aus D und des Conge in L gehe ich davon aus, dass man hier hingehen wird und die gesamt Leistung aus D mit der aus L gegenüberstellt. Ist die Summe aus D geringer als die zustehende aus L wird aus L die Differenz fällig. Ist die Leistung aus D höher, gibt es nix aus L. Aber diese Auskunft ist nicht verbindlich, aber sie würde den bislang von Luxemburg eingehaltenen Regelungen entsprechen.
Hallo, normalerweise geht der errechnete Geburtstermin immer von der letzten Regel ab. Daher würde ich von diesem Termin ausgehen. (Werde das nämlich genau so machen!) Schreib doch einfach bei dem Geburtsdatum in Klammer dazu (errechneter Geburtstermin!) und trag den eigendlichen Termin in die Zeile ein. Würde dann noch eine Kopie vom Mutterpass dazu legen, da dort der errechnete Geburtstermin drin steht.