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Forum / Allgemeines

Vollzeit in L. und Selbstständig in D.?  

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Cnedra
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19 Jahren  ago  

Guten Morgen!

Ich bin Luxemburgerin, lebe in Deutschland und arbeite Vollzeit in L. Nun möchte ich mich gern in D. noch selbstständig machen mit einem kleinen Ladengeschäft (abends, am Wochenende und auf Termin geöffnet halt). Wie sieht's denn da steuerlich aus? Und geht das alles überhaupt? Wo krieg ich da verständliche Info's her?

Danke fürs Lesen und gegebenenfalls fürs Antworten 🙂


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wg. Existenz gründen in D kann man sich an die IHK wenden, www.ihk-trier.de

Achtung: Unbedingt bei www.ccss.lu abklären, ob nicht bei dieser Konstellation die Sozialversicherungspflicht in L erlischt.


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Cnedra
2 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke Meffo!

Das hilft mir schon sehr viel weiter!


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Die Frage der Sozialversicherung ist hier der Knackpunkt. Wenn Du dadurch in D sozialversicherungspflichtig wirst, lohnt es sich wahrscheinlich nicht.

Ansonsten wäre noch zu beachten, dass Du einige Steuervorteile in Lux verlierst, wenn du weniger als 90% Deines Einkommens in Lux erzielst. (z.B. die Abzugsfähigkeit von Konsumkreditzinsen etc.)

Gruß

Martin


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

und es könnte sein, dass auch für das lux. Einkommen Sozialversicherungspflicht in D entsteht! SteuerPerle


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Die Frage der Nebenbeschäftigung ist bei Grenzgängern in der Tat immer etwas heikel, siehe dazu den schon etwas älteren älteren Beitrag, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=146

Bislang hat D als Wohnland in diesem Punkt eine strikte Haltung eingenommen, selbst wenn auch eine nur geringfügige Beschäftigung im Wohnland vorliegt.

Nun ist bei einer selbständigen Tätigkeit in D ja keine Sozialversicherungspflicht gegeben, in Gegensatz zu L. Also würde hiermit D das Argument fehlen, eine SozVersPflicht in D herzuleiten. Jetzt könnte ich mir aber hingegen vorstellen, dass L davon überzeugt werden möchte, dass die selbständige Tätigkeit in D lediglich im Rahmen einer Nebenbeschäftigung erfolgt. Denn L ist bei einer selbständigen Tätigkeit meist immer sehr "großzügig": Die Luxemburger Sozialversicherung unterstellt von vornherein, dass ein Selbständiger damit mindestens das SSM verdient - wäre er denn sonst Selbständiger?!