Nachdem mir gekündigt wurde habe ich den Prozeß gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen und eine bescheidene Geldsumme zugesprochen. Jedoch weigert sich mein ehemaliger Arbeitgeber mit allen Mittel. Wer hat Erfahrungen auf dem Gebiet der Vollstreckung ? Gibt es diese in LU ???Bin für jede Info dankbar !
Zahlungsbefehl / L'ordonnance de paiement
Der Antrag auf Ausstellung einer Zahlungsaufforderung / O.P. wird mündlich oder schriftlich gestellt beim Greffe des Friedensrichters / Juge de Paix in Esch-sur-Azette, Luxemburg oder Diekirch (gemäß dem Wohnsitz oder Sitz des Schuldners), falls die Forderungen insgesamt den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten.
Wichtig: Dem Antrag sind beizufügen die Angabe des fraglichen Betrags, Begründung der Forderung, dazu gehörige Dokumente wie Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Inverzugsetzungen sowie Belege, die die Begründetheit der Forderung nachweisen.
Dieses Verfahren erlaubt, ein Urteil gegenüber dem Schuldner zu erlangen, ohne vor ein Gericht gehen zu müssen, - es sei denn, der Schuldner legt Widerspruch ein!
Pfändungsbeschluss / La saisie-arrêt
Ein Gläubiger kann beim Friedensgericht / Tribunal de Paix eine einseitige Anforderung stellen, womit er die Blockierung der Konten eines seiner Schuldner verlangt, d.h. einen Pfändungsbeschluss. Dieses Gericht ist zuständig unbeachtlich der Höhe der Forderung.
Die angegriffene Partei kann entweder die Aufhebung des Pfändungsbeschlusses verlangen (falls sie die Begründetheit der Forderung in Abrede stellt). Oder eine Eingrenzung der Pfändung, so dass nur die Beträge in Höhe der angemeldeten Forderung blockiert werden.
Justice de Paix de Luxembourg 17-19, rue du Nord L-2229 Luxembourg Tél : 475981-1 Fax : 465434
http://www.mj.public.lu/juridictions/juridictions_judiciaire/index.html
Huissier de justice http://www.mj.public.lu/professions/huissier_justice/index.html