Hallo, wer kann mir helfen ? Ich werde ab September eine neue Arbeit beginnen, sie ist zwar nur 20 Std die Woche, aber immer noch besser als arbeitslos. Mein jetziger Zeitvertrag wird nämlich nicht verlängert wegen Auftragsmangel. Nun meine Frage: Habe ich trotz Teilzeitstelle kompletten Anspruch auf das Erziehungsgeld und Kindergeld aus Luxemburg?? Dank für Eure Hilfe !! Gruß Pavel
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Diesel wird in Luxemburg günstiger
Hallo Pavel, die Formulare für die entsprechenden Anträge findest Du unter http://www.cnpf.lu/Forms.html
Soweit ich sehe, besteht der Anspruch unabhängig von der Wochenarbeitszeit der Beschäftigung; es muss nur um ein Beschäftigungsverhältnis in Luxemburg vorhanden sein und ein Kind, das zur Familie des Antragstellers rechnet.
Allerdings muss zuerst der entsprechende Antrag im Wohnland gestellt sein; im Beschäftigungsland wird ggf. nur die Differenz gezahlt (was über das vom Wohnland gezahlte Kinder- oder Erziehungsgeld hinausgeht).