Hallo, kann ich die vollen Freibeträge (z.B. Fahrtkosten) auf der Einkommensteuererklärung angeben, obwohl meine Frau in 2005 nur von Januar bis Juli in Luxemburg gearbeitet hat? Oder muss ich diese anteilig angeben? Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruss-MAC
19 Jahren ago
Freibeträge werden in der Regel auf die vollen Monate umgerechnet, für die man überhaupt steuerpflichtig ist.
Der Arbeitsweg wird jedoch in L pauschal erledigt, durch die Entfernungseinheiten. Es reicht dazu also anzugeben: Wohnort, Arbeitsort, Zeit der Beschäftigung. Das alles sollte eigentlich schon aus der Steuerkarte hervorgehen (wenn man nicht mehrere Einsatzorte hat).
Werbungskosten: Arbeitswegkosten: Entfernungseinheiten, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1199