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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Vielleicht auch bald in LUX  

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sebi1981
10 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo, wahrscheinlich klappt es nun auch für mich nach Lux arbeiten gehen zu dürfen. Da hat man natürlich viele Fragen und ich hab dank euch schon viele Antworten durch das Forum erhalten! Danke mal an alle Schreiber!

Ein zwei Fragen sind geblieben:

- Meine Freundin geht nach Lux arbeiten und nun bald auch ich. Brauch ich da keine Steuererklärung mehr hier in D zu machen? (Wechsel wird wohl am 01.07. stattfinden) - Welche Werbungskosten kann ich dann in Lux ansetzen? gibt es da einen Höchstbetrag -> speziell wg. Fahrtkosten, da z. zt. eine einfache Strecke 80 km zur Arbeit beträgt.

Das wär es erstmal, und schonmal vielen Dank für die Antworten

Sebastian


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Sandy
948 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Sebastian,

hmmm, deine Steuererklärung hat doch mit deiner Freundin nix zu tun, oder?? Verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht ganz. Du kannst/musst für jedes Land eine Steuererklärung machen für den Zeitraum in dem du dort Einkünfte erzielt hast.

Die Fahrtkosten werden nur bis zur Grenze übernommen, 80 km absetzen ist also nicht drin. Die werden auch nicht extra in der lux. Steuererklärung angesetzt sondern der Steuerausgleich hierfür erfolgt monatlich aufgrund des Eintrags in der Steuerkarte.

Sandra


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Speed76
51 Messages

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18 Jahren  ago  

gruezi zusammen !

das waere das erste mal das ich lese/hoere, dass man eine steuererklaerung machen muss ....


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Der Grenzgänger ist im Grundsatz wie alle anderen zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet; in einfachen Fällen kann aber davon abgesehen werden (niedriges und regelmäßiges Einkommen, darüber hinaus keine weiteren Einkünfte aus Luxemburg).

Wer nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, kann aber dennoch u.U. einen LStJahresausgleioch oder eine Erklärung durchführen, wenn er glaubt, damit zuviel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

in Deutschland muß auf jeden Fall für das Teiljahr ein STeuererklärung abgegeben werden, da das lux. Einkommen zum Progressionsvorbehalt zählt. Trotzdem wird aber sehr wahrscheinlich eine ERstattung in D rauskommen. In Lux. kann eine Steuererklärung abgegeben werden, ev. können dann hier weitere Werbungskosten geltend gemacht werden (z.B. Versicherungen, Bausparbeiträge, Schuldzinsen etc). Die Fahrtkosten sind bereits auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt.

SteuerPerle


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sebi1981
10 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank schonmal für die Antworten (zwar spät, kam aber jetzt auch erst dazu sie zu lesen).

Nur ist in der Lux.-Steuerkarte eigentlich nicht der Pauschbetrag von den 4 km. vermerkt?


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

der ist automatisch in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet