wann macht diese Verzichtserklärung Sinn? Wir sind verheiratet, 2 Kinder und meine Frau hat auch in Luxembourg gearbeitet.
Wenn beide Ehepartner in L beschäftigt sind, werden sie in L gemeinsam (mit ihren Kindern im Haushalt) zur Einkommensteuer veranlagt. In dieser Situation macht eine Verzichterklärung überhaupt keinen Sinn, weil spätestens bei der Einkommensteuererklärung alles in dn großne Topf kommt.
Sinn macht dies m.E. nur bei Patchwork-Strukturen. Etwa dann, wenn der Vater Hauptverdiener ist und Kindesunterhalt leistet und das Kind bei der (getrennt lebenden / geschiedenenen) Ehefrau) lebt.