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Forum / Allgemeines

Verwirrung um Staatsbürgerschaft  

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Kienzl
110 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,

zwar kann mir mit 99 % Wahrscheinlichkeit keiner weiterhelfen, denn selbt Notare/Rechtsanwälte mussten bisher passen, aber ich würde gern das 1 % nutzen.

Im Februar kommt mein (hoffentlich gesunder) Sohn zur Welt. Grosses Problem: Welche Staatsangehörigkeit wird er haben? Vater ist Österreicher und Franzose (doppelte Staatsbürgerschaft). Mutter ist Belgierin und beide leben in Deutschland (Vater seit 34 Jahren). Naja, und wir arbeiten in Luxemburg, was irrelevant ist, aber den Fall weiter aufpeppt. 😉 Meines Erachtens kommt nur folgende Kombination in Betracht: Franzose und/oder Belgier und/oder Österreicher. Mit 16 oder 18 könnte er dann auch noch Deutscher werden, muss dann aber sicher die ein oder andere Staatsbürgerschaft aufgeben.

Wenn jemand was weiss oder jemanden kennt, der uns in der Frage helfen kann...

Gruss und Dank


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Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Dieser Typ von Situation ist einer der Gründe, warum Luxemburg trotz erklärter Absicht der Regierungsparteien bislang noch kein Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft hat. Ein Mathematiker würde sagen, die Gleichung ist überbestimmt. Es gibt keine einzige, zwingend schlüssige Lösung!

Was aber heißt, dass man gewisse Freiheitsgrade hat, um zu einer einigermaßen befriedigenden Lösung zu kommen. Da man das Kind selbst vorab nicht fragen kann (keine Staatsangehörigkeit im genetischen Code zu erkennen), müssen die Eltern eine pragmatische Lösung finden.

1. würde ich die voraussichtlich kompetente Einwohnermeldebehörde mal vorab fragen, was sie denn als Staatsangehörigkeit einzutragen gedenken. Schleßlich ist es Beamtenpflicht, dies zu wissen, Eltern haben schon genug anderen Ärger genug mit ihrem Nachwuchs.

2. würde ich empfehlen, die Nationalität der Wahl bzw. deren Behörde mal anzugehen wegen eines Personalausweises für das Kind bzw. was man dazu an Formularen und Papieren so benötigt - the proof of the pudding is in the eating!

Es könnte allerdings sich heraustellen, bis die fraglichen Behörden eine Antwort gefunden haben, dass das Kind zu dem Zeitpunkt dann selbst darüber entscheiden kann! Wenigstens dürfte schon mal der Status als EU-Bürger nicht fraglich sein.