logo site
icon recherche
INFO FLASH
Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Forum / Allgemeines

Verwirrung um Staatsbürgerschaft  

Profilbild von
Kienzl
110 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo,

zwar kann mir mit 99 % Wahrscheinlichkeit keiner weiterhelfen, denn selbst Notare/Rechtsanwälte mussten bisher passen, aber ich würde gern das 1 % nutzen.

Im Februar kommt mein (hoffentlich gesunder) Sohn zur Welt. Großes Problem: Welche Staatsangehörigkeit wird er haben? Vater ist Österreicher und Franzose (doppelte Staatsbürgerschaft). Mutter ist Belgierin und beide leben in Deutschland (Vater seit 34 Jahren). Naja, und wir arbeiten in Luxemburg, was irrelevant ist, aber den Fall weiter aufpeppt. 😉 Meines Erachtens kommt nur folgende Kombination in Betracht: Franzose und/oder Belgier und/oder Österreicher. Mit 16 oder 18 könnte er dann auch noch Deutscher werden, muss dann aber sicher die eine oder andere Staatsbürgerschaft aufgeben.

Wenn jemand was weiß oder jemanden kennt, der uns in der Frage helfen kann...

Gruß und Dank


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Dieser Typ von Situation ist einer der Gründe, warum Luxemburg trotz erklärter Absicht der Regierungsparteien bislang noch kein Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft hat. Ein Mathematiker würde sagen, die Gleichung ist überbestimmt. Es gibt keine einzige, zwingend schlüssige Lösung!

Was aber heißt, dass man gewisse Freiheitsgrade hat, um zu einer einigermaßen befriedigenden Lösung zu kommen. Da man das Kind selbst vorab nicht fragen kann (keine Staatsangehörigkeit im genetischen Code zu erkennen), müssen die Eltern eine pragmatische Lösung finden.

1. würde ich die voraussichtlich kompetente Einwohnermeldebehörde mal vorab fragen, was sie denn als Staatsangehörigkeit einzutragen gedenken. Schließlich ist es Beamtenpflicht, dies zu wissen, Eltern haben schon genug anderen Ärger genug mit ihrem Nachwuchs.

2. würde ich empfehlen, die Nationalität der Wahl bzw. deren Behörde mal anzugehen wegen eines Personalausweises für das Kind bzw. was man dazu an Formularen und Papieren so benötigt - the proof of the pudding is in the eating!

Es könnte allerdings sich herausstellen, bis die fraglichen Behörden eine Antwort gefunden haben, dass das Kind zu dem Zeitpunkt dann selbst darüber entscheiden kann! Wenigstens dürfte schon mal der Status als EU-Bürger nicht fraglich sein.


Profilbild von
Kienzl
110 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Merci Meffo. Habe inzwischen erfahren, dass er auch noch Deutscher wird, zumindest wohl bis er 18 ist. Ehrlich gesagt, freue ich mich schon auf die Frage des Beamten: "Welche Nationalität?" und meine Antwort: "Deutscher, Fanzose, Österreicher und Belgier ist mein Sohn!". Bin gespannt auf das Gesicht und wie lange die Zeile zum Eintragen ist!!!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wäre es nicht freundlicher und auch vielleicht zweckmäßiger, den Beamten schon mal darauf vorzubereiten? Das könnte vielleicht die entscheidende Prozedur verkürzen helfen.

Übrigens, das mit der deutschen Staatsangehörigkeit überrascht mich doch etwas. Ich selbst bin nur schlichter Deutscher, meine in Wuppertal geborene Tochter hat eine holländische Mutter. Die holländischen Behörden hatten kein Problem damit, das Kind bei der Mutter einzutragen mit der Anmerkung "deutsche Staatsangehörigkeit". Wohl aber die deutschen, als die Tochter nach Abschluss ihres Studiums in Berlin einen deutschen Pass haben wollte. Ich bekam ein umfangreiches Formular zugeschickt von der Bezirksregierung in Berliner Stadtteil, worauf ich lückenlos Auskunft geben sollte über meine diversen Wohnsitze der chronologischen Reihenfolge nach und in welchem Armeeteil mein Vater und zuvor mein Großvater gedient hätten. Empört habe ich das Ding dem Datenschutzbeaufragten nach Mainz, der nach seinem Kollegen in Berlin geschickt. Ich sehe nicht ein, dass ich wegen der simplen Frage meiner Staatsangehörigkeit Stammbaumforschung betreiben sollte sowie eine Korrespondenz mit diversen Standesämtern. Endlich gab der Berliner Datenschutz bekannt, dass die Bezirksregierung aufgefordert wurde, sich an die in gesamt Berlin einheitlichen Formulare zu halten und keine selbst gestrickten zu verwenden.


Profilbild von
luxlex
544 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Dann probier mal, in Luxemburg (als Luxemburger natürlich) dir ein "certificat de nationalité" ausstellen zu lassen! Obwohl ich einen luxemburgischen Ausweis und einen luxemburgischen Pass habe, musste ich Geburts- und Heiratsurkunden meiner Vorfahren bis ins 19. Jahrhundert bringen ...


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ahnenkult bei den germanischen Völkern ...

Oder das Gespenst der reinen Rasse bei den Standesämtern!


Profilbild von
Kienzl
110 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

denke, es sollte nach der Geburt (bis zum 18 Lebensjahr) noch Zeit genug sein, die Angelegenheit zu klären. Warum also vorher unnötig einen Beamten wecken? Die Situation wird in 3 Monaten die gleiche sein. Ich hoffe aber, um die Ahnenforschung herum zu kommen.

Ein Freund hat mit diese zur deutschen Staatsbürgerschaft diese aufschlussreiche Seite empfohlen:

http://www.justlanded.com/deutsch/germany/tools/just_landed_guide/visas_permits/citizenship

Da steht drin, dass man auch als Kind von ausländischen Eltern seit dem 1.1.2000 automatisch Deutscher bist, wenn mindestens ein Elternteil eine unbefristete Aufent- haltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt, und seit 8 Jahren regelmäßig und ununterbrochen in Deutschland lebt.

Das trifft bei mir zu! Hoffe es hilft auch in deinem Fall, wobei ich denke, dass die Regelung erst sei 20o0 gilt.

Gruss