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Verwaltungstechnischer Schritt CNPF  

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Bluepath
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14 Jahren  ago  

„Diese Klage wurde von der europäischen Kommission als ordnungsgemäß befunden und ist nun in Bearbeitung. .....

...... Da es seitens der Regierung in dieser Sache kein Einlenken gibt, geht der OGBL nun in die nächste Phase zur Verteidigung der Rechte der betroffenen Grenzgänger. Die Zeit drängt und es geht nun darum schnellsten die individuellen verwaltungstechnischen Schritte einzuleiten. Der OGBL rät allen Grenzgängern, die Kinder über 18 Jahre haben, die Hochschulstudien absolvieren, eine Studienbeihilfeanfrage bei den zuständigen staatlichen Luxemburger Instanzen einzureichen. Dies muss zwingend vor dem 31. Oktober 2010 geschehen. Alle Mitglieder des OGBL, die Grenzgänger sind, werden in den nächsten Tagen ein diesbezügliches persönliches Schreiben zugestellt bekommen. Nachdem die luxemburgische Verwaltung ihre Verweigerung bekundet hat, kann der vom OGBL beauftragte Rechtsanwalt im Namen des betroffenen Mitglieds ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten.“

Das ist was ich in einem früheren Beitrag gemeint habe , eigentlich - für die GG, die in keiner Gewerkschaft sind - dürfte es wohl reichen, seine Ansprüche bis zur Gerichtentscheidung gegenüber der CNPF per Einschreiben mit Rückschein zu melden - und dies innerhalb von 4 Wochen d.h. bis zum 31.10 -. Die CNPF wird einen Ablehnungsbescheid schicken und dann kann man Widerspruch – direkt bei der CNPF - gegen diesen Bescheid einlegen.... und Tee trinken. Oder ?