Ein Arbeitsvertrag ist immer eine freie Vereinbarung zwischen zwei Seiten, die voraussetzt, dass der Willen beider Seiten übereinstimmt.
Juristisch kann niemand dazu gezwungen werden; wie man sich dagegen praktisch wehrt, ist eine andere Frage.
Im konkreten Fall sollte man vielleicht auch noch ggf. nach Regelungen im Kollektivvertrag, betrieblichen Vereinbarungen usw. suchen.
Arbeitsrechtlich würde ich generell genommen die Situation einschätzen als eine einseitige Änderung des Vertrags durch den AG in einer wesentlichen Bestimmung. Das hieße, wenn der AN die Änderung ablehnt, so ist dies gleichzusetzen damit, dass die einseitige Vertragsänderung durch den AG die Kündigung des Vertrags durch denselben darstellt. Der AN könnte auf Entschädigung klagen.