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Forum / Allgemeines

Vertrag  

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femme
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Weiß jemand, ob Urlaub im Vertrag extra erwähnt sein muss? Oder reicht ein allgemeiner Hinweis auf geltendes lux. Recht? UND: Wie ist das, wenn im Vertrag von Gehaltserhöhung nirgendwo die Rede ist? Sollte das drin stehn? Kann ich denn trotzdem nach einem halben Jahr Probezeit hingehn und fragen, wie das mit Erhöhung ist?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Nach dem Gesetz vom 22. April 1966 hat jeder Beschäftigte nach ununterbrochener Beschäftigung von mindestens 3 Monaten beim selben Arbeitgeber Anrecht auf 25 Urlaubstage pro Jahr, unabhängig von seinem Lebensalter, http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_bezahlte_urlaub.pdf

Das Gesetz muss nicht im Arbeitsvertrag erwähnt werden; es gilt unabhängig davon.

Für das Gehalt gilt das, was im Vertrag steht, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Indexanpassung. Wenn kein Tarif- bzw. Kollektivvertrag für das Unternehmen oder die Branche existiert, muss die Höhe der Vergütung individuell ausgehandelt werden.