Wie sieht es mit der Versteuerung in Luxemburg aus, wenn ich noch zusätzlich Mieteinnahmen in Deutschland habe? Wenn ich in Luxemburg arbeite und in Deutschland angemeldet bin oder wäre es besser sich in Luxemburg anzumelden?
Die Besteuerung von Einkünften aus Immobilien richtet sich nicht nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen, sondern nach dem Standort der Immobilie.
So lautet zumindest der Grundsatz des Abkommens zwischen D und L.
Davon kann abgewichen werden, sofern ein Grenzgänger gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen steuerrechtlich diskriminiert würde. So der EuGH zumindest für den fall selbstgenutzter Wohnung.
Bei Mieteinkünften ist die Frage weiterhin strittig; vgl. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1537