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Forum / Allgemeines

Versteuerung Gehalt bei grenzübergreifendem Einsatz  

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20 Jahren  ago  

Hallo, gibt es eine Regelung nach der man eine bestimmte Anzahl Tage in Luxemburg präsent sein muss um dort angestellt sein zu können (incl. der Versteuerung des Gehalts nach luxemburger Recht)? Im Consulting-Bereich einer in Luxemburg ansässigen Firma wäre ich häufig außerhalb von Luxemburg eingesetzt und nur wenige Tage in Luxemburg selbst. Danke.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Wenn der überwiegende Einsatzort Deutschland ist, dann will auch Deutschland die Lohnsteuer haben.


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Bei grenzüberschreitendem Einsatz von Personal entscheidet über die Besteuerung des jeweiligen Gehalts das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das jeweils zwischen den beiden Ländern abgeschlossen ist, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=879 Das heißt, es kommt hier erst einmal darauf an, um welches Land es sich neben Luxemburg handelt. Diese zwischenstaatliche Abkommen enthalten als Grundregel, dass das Gehalt in demjenigen Land zu versteuern ist, in welchem der Beschäftigung nachgegangen wird (= "Beschäftigungsland"). Ausnahme ist die "Entsendung" (détachement"): "Die für eine Erwerbstätigkeit im Land A bezogenen Gehälter werden ausnahmsweise in Ihrem Wohnland B besteuert, falls Sie gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllen: - Der Aufenthalt bzw. der Einsatz im Land A darf nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, - Die Entlohnung muss von einem Arbeitgeber mit Wohnsitz außerhalb des Staates A ausgezahlt werden (im belgisch-französischen und französisch-luxemburgischen Abkommen ist zudem festgelegt, dass der Arbeitgeber im Land B ansässig sein muss), - Der Lohn darf nicht von einer ständigen Niederlassung des Arbeitgebers mit Sitz im Beschäftigungsland A gezahlt werden." http://www.eureslux.org/eures.taf?Idnav=15#Frontalier


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20 Jahren  ago  

Wenn du in Luxemburg angestellt bist und in Deutschland arbeitest, musst du die Tage, die du in Deutschland arbeitest, in Deutschland versteuern.

Beispiel: Due arbeitet 220 Tage im Jahr. Davon warst du 150 Tage in Luxemburg tätig, 70 Tage warst du bei einem Kunden vor Ort in Deutschland. Dann musst du 70 Tage in Deutschland versteuern. Eine Doppelbesteuerung findet nicht statt.


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20 Jahren  ago  

Das gleiche Problem wie Consultans haben Handwerker und Lkw-Fahrer. www.steuerlux.de


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20 Jahren  ago  

Danke für die Informationen. Angenommen ich würde meinen Wohnsitz nach Luxemburg verlegen. Wäre dies ausreichend um nach Luxemburger Recht Lohnsteuer zahlen zu können, selbst wenn ich von meinem luxemburger Arbeitgeber mehr als 183 Arbeitstage in Deutschland eingesetzt werden würde?


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Nein, nicht für diese Einkünfte aus unselbständiger Beschäftigung. (Anders sähe es wohl aus bei einer Erwerbstätigkeit als Selbständiger.)

Im Übrigen entscheidet in dieser Frage nicht das jeweilige nationale Steuerrecht, sondern diesem ist hier das Doppelbesteuerungsabkommen vorgeschaltet, das im Einzelnen bestimmt, welches nationale Steuerrecht im Zweifelsfalle worauf anzuwenden ist.