Hallo, Seit 7 Jahren bin ich als Grenzgänger in Lux jeweils für 8 Monate saisonal beschäftigt. Bislang war die Frist der Anbeitslosenmeldung nie ein Thema für mich. Im Jahr 2006 hatte ich mich 2 Monate vor Ende des Vertrags arbeitslos gemeldet und auch keine Probleme gehabt. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass für Grenzgänger die 3-Monatsregelung nicht bestehe. Nun habe ich mich diese Jahr erst am 12.09.07 arbeitslos gemeldet, der befristete Arbeitsvertrag läuft zum 31.10.07 aus. Plötzlich muss ich erfahren, dass wohl mittlerweile das Gesetz geändert wurde, und ich mich bereits 3 Monate vor Vertragsende melden muss. Es droht mir nun eine Sperrung des Arbeitslosengeldes. Woher sollte ich denn wissen, dass hier eine Änderung eingetreten ist, zumal es seit Jahren nie erorderlich war diese Frist zu wahren. Gibt es die Möglichkeit dagen Einspruch zu erheben? Seit wann besteht diese Neuregelung? Danke für Eure Hilfe
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Leider ist diese Rücksichtslosigkeit zur vornehmlichsten bürokratische Methode geworden. Man bekämpft nicht die Arbeitslosigkeit, sondern den Arbeitslosen.
Am besten Du wendest Dich an Deine Gewerkschaft bzw. an den DGB-EURES-Berater, Kollege Helmut Mors in Trier, [email protected]
DFas ist aber eine ganz neue Geschichte. Du arbeitest bis Okt.07 und meldest dich schon im Sept. 07 beim dt. Arbeitsamt. Wieso wirst du dann noch bestraft???? wenn du dich zu spät meldest...ok... das kennt man. Dann gibt es Sperre oder Abzug. Aber so???????
Mach mal bitte eine Rückmeldung
Danke
Hallo...
ich denke da bist Du tatsächlich zu spät. Auf der Arbeitsamt-Seite findet sich dazu folgender Link --> http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html
Nach § 37 b Sozialgesetzbuch muss man sich 3 Monate vorher oder spätestens sobald man davon erfährt "arbeitssuchend" melden. Die Arbeitslosmeldung erfolgt ja erst dann, wenn man wirklich arbeitslos ist.
Ich kann mich auch erinnern, dass dies schon immer 3 Monate waren. Habe selber schon öfter diese Fälle gehabt (Abi 1998 --> arbeitssuchend gemeldet 3 Monate vor dem Abitur). Dann nach diversen Jobs. Es waren immer 3 Monate.
Ich kam auch einige male zu spät... konnte das aber immer durch gutes Zureden klären und es gab nie eine Sperre.
Im Text steht auch "tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein" - also werden sie Dich wohl maximal 1 Woche sperren.