Danke, das mit dem Gutachter hatte ich schon gesehen. Weiss jemand ob es einen Anspruch auf Abfindung gibt, oder kann das auch erst bei Auzahlung geregelt werden?
Die Rentekasse zahlt dir deinen Anspruch nicht aus und da der/die Ex nicht wissen kann ob es jemals Rente geben wird (man kann ja auch vorher den Löffel abgeben) geht das nur über eine freiwillige Vereinbarung im Rahmen der Scheidung.
Zunächst klingt das mit dem Versorgungsausgleich ja auch echt gut. Aber man sollte immer beachten das es nur einen garantierten Gewinner gibt, das ist die Rentenversicherung und einen garantierten Verlierer, das ist derjenige der länger lebt.