Hi, Gibt es in Luxemburg eine Regelung über den Versorgungsausgleich(spätere Rente)bei einer Scheidung, so wie es das in Deutschland gibt ?Wir sind beide Gränzgänger. Wenn ja wo kann man sich informieren ? Danke schon mal.
hallo, soweit mir bekannt ist, wird in L kein Versorgungsausgleich vorgenommen. Ganz im Gegenteil, die Gerichte in D bekommen von L auch keine Auskünfte. In der Regel wird vom D Gericht ein Sachverständiger eingeschaltet, der in einem Gutachten den später als Ausgleich zu zahlenden Betrag errechnet. Die Richter in D sind angehalten, die Ehe erst dann zu scheiden, wenn dieses Gutachten und alles damit verbundene geregelt ist. Die Sache ist aber durchaus langwierieg und damit auch mit Nachteilen verbunden, da Ihr beide, wenn Ihr getrennt lebt in die Steuerklasse I zurückfallt. Grüsse
"Frauen, die ihr Leben lang Hausfrau waren - und noch vor nicht allzu langer Zeit war dies der Fall für die meisten Frauen - erweist sich eine Scheidung als regelrechte Katastrophe, da sie keine eigene Rentenkarriere aufbauen konnten. Viele Geschiedene erfahren soziale Ausgrenzung, weil sie auf staatliche finanzielle Stütze angewiesen sind; derweil ihre Gatten kaum finanziell 'geschädigt' werden. Solche Fälle werden Gott sei Dank immer weniger, weil die meisten Frauen/Männer eine eigene Rentenkarriere aufweisen können, allerdings lückenhaft, bedingt durch die nicht ausreichend versicherte Familienphase. In Anbetracht der hohen Scheidungsquote, immerhin leider über 50 %, muss eine Massnahme getroffen werden, die Frauen/Männer in ihrer Wahl für Familie und/oder Beruf, hinsichtlich des Scheidungsrisikos, nicht beeinträchtigt.
Bis dato bieten sich 3 Möglichkeiten:
1. abwarten, in der Hoffnung, dass die Ehe nicht geschieden wird
2. berufstätig bleiben
3. eine zusätzliche Rentenversicherung auf den nicht berufstätigen Partner abschließen"
Auszug aus
Die „Scheidungsrente“ ist ein Konzept der Vereinigung „Familie 2000“.
Das Problem des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehepartnern bei einer Scheidung war schon Bestandteil eines Reformprojekts, das in den 80er Jahren Jacques Santer, damals Minister für soziale Sicherheit, vorgelegt hatte.
Von da an wurden die verschiedensten Gesetzesprojekte über ein „Renten-Splitting“ vorgelegt – alle wurden sie auf Eis gelegt!
Grenzgänger werden nach deutschem Recht in Deutschland geschieden. Die deutschen Rentenansprüche werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs dabei automatisch ermittelt. Die lux. Rentenansprüche werden per Gutachten im Auftrag des Scheidungsgerichts ermittelt und entweder in den Versorungsausgleich mit einbezogen oder einer privatrechtlichen Regelung zwischen den Ehegatten überlassen.
Also: Für Dich ist es völlig irrelevant, ob die Luxemburger einen Versorgungsausgleich kennen.