Hallo in die Runde! Da mir meine Personalabteilung dies nicht beantworten kann, habe ich die Hoffnung, das hier schon mal einer sich damit auseinander setzen musste: Mein Sohn, gerade 18 geworden und ab nächster Woche (hoffentlich) glücklicher Besitzer eines Führerscheins, fragt nach ob er Papas Auto fahren darf. Ich habe über das Unternehmen ein Leasingfahrzeug geleast. Leasingnehmer ist die Bank, Versicherungsnehmer ist ebenfalls die Bank. In den internen Richtlinien des Unternehmens ist das Fahren von Familienangehörigen mit gülitger Fahrerlaubnis mit diesem Auto genehmigt. Muss ich trotzem der Versicherung (so ähnlich wie in Deuschland) dies melden und gibts dann eine nette Erhöhung des Versicherungsbeitrages? Lieben Dank schon mal für die Antworten!