Hallo, Kann mir jemand sagen, ob auf einmalige Prämien (wie jetzt der Fall im Oktober z.B. bei den Sanitärinstallateuren) Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Lohnsteuer abgehen?
Danke
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Hallo, Kann mir jemand sagen, ob auf einmalige Prämien (wie jetzt der Fall im Oktober z.B. bei den Sanitärinstallateuren) Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Lohnsteuer abgehen?
Danke
In der neuen Broschüre der Angestelltenkammer CEP*L, dialogue, "L'Assurance Maladie" (4 €) heißt es S. 16 [1.5 Base cotisable], dass Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Brutto (inkl. Trinkgelder, Gratifikationen, Sachbezüge, ausgenommen Essensgeld) erhoben werden.
Einmalige Bezüge werden jedoch nicht zur Krankengeld-Versicherung herangezogen. Daher wird hier nur ein Beitragssatz von 2,7% genommen; sonst betragen die normalen Sätze für die KV 2,8% bei Angestellten und 5,05% bei Arbeitern.
Falls diese einmaligen Bezüge nicht aus besonderen Gründen steuerbefreit sind, werden sie wohl auch dem Steuervorabzug unterworfen werden, schätze ich.
Zufällig finde ich hier gerade eine Beispielrechnung der Steuerverwaltung auf eine Einmalprämie. Hierfür gibt es eine besondere Tabelle!
Charge fiscale grevant une gratification
Exemple de calcul de la retenue d'impôt sur une rémunération non périodique (gratification) - Année d'imposition 2005
http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/retenue/charg_grat/index.html
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