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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Versicherung (selbständiger)  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallihallo. Meine Freundin hat ein Stellenangebot in Luxemburg. Also gehen wir sehr bald dorthin, da ich selbst viele Freunde da habe .-) Nun meine Frage: Ich selbst werde weiter als Selbständiger (vorerst) in Deutschland arbeiten, was ich bislang auch schon tue. Bin also Privat krankenversichert. Da mein Wohnsitz aber dann in Luxemburg liegt, wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Muss ich die Deutsche behalten oder kann ich mich in Luxemburg krankenversichern? Wie hoch wäre da der Beitragssatz? Was ratet Ihr mir denn?

Vieln Dank und lieben Gruss aus hamburg

PS: Wie sieht es eigentlich mit der Rentenversicherung aus?


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18 Jahren  ago  

Ähmm... Ich noch mal. Gibt es in luxemburg wirklich einen Mindestlohn, und wie hoch ist der in etwa netto. Zählt der auch beit Zeitarbeitsfirmen? Ich frage dies mal aus reinem Interesse. Danke


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Meffo
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18 Jahren  ago  

In L gibt es zwar auch eine gesetzliche Sozialversuicherzungspflicht für Selbständige; aber nur für solche, die im Lande berufstätig sind.

Die Sozialversicherunmgspflicht hängnt also vom Beschäftigungsland ab, nicht vom Wohnland. Das Wohnland ist ausschließlich für den Fall von Arbeitslosigkeit zuständig.

Private Zusatzversicherungen sind überall möglich.

Der Mindestlohn gilt auch bei Zeitarbeit, aber nur in Bezug auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (also ggf. abgerechnet auf Stundenbasis). Es ist auch so, dass ein zeitarbeiter gegenüber einem Regelangestellten auf dem vergleichbaren Arbeitsplöatz nicht schlechter gestellt werden darf. Wenn also auf dem Arbeitsplatz Tarif gezahlt wird oder außertarifliche Leistungen, so gilt das auch für den zusätzlich eingestellten Zeitarbeiter in derselben Position, d.h. wenn er dieselbe Arbeit macht. Außerdem muss Dich die Zeitarbeitsfirma freigeben, sobald das Kundenunternehmen eine festanstellung anbietet.


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18 Jahren  ago  

Vielen dank für die schnelle antwort. Bislang dachte ich immer, das man als Grenzgänger die Wahl hat, ob man sich im Arbeits oder Wohnland krankenversichert. Die Arbeitnehmer die in D wohnen und in L arbeiten, sind ja auch oft in L krankenversichert. Habe ich denn keine Möglichkeit mich als Selbständiger der in D arbeitet in Luxemburg krankenversichern zu lassen (wenn ja wie teuer)? Ich bin ja mit der Deutschen Versicherung schlechter gestellt, sollte ich in Luxy zum Arzt gehen.

Danke nochmals


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn Sozialversicherungspflicht im Beschäftigungsland besteht, dann impliziert das, dass ein Grenzgänger in L pflichtversichert sein muss (d.h. wenn er in L beschäftigt ist).

Ich würde Dir empfehlen, wenn Du schon in L wohnen gehst, auch die Firma in L anzumelden. Dann bist Du auch in L pflichtversichert (allerdings musst Du AN+AG-Anteile zahlen!). Für den Beginn wird mindestens Einkünfte in Höhe des Mindestlohns zugrunde geleget; aufgrund späterem Einkommensteuerbescheid können zuviel gezahlte Beiträge erstattet werden.

Näheres http://www.entreprises.public.lu

oder in Deutsch auf http://www.euroluxembourg.lu/selbstaendig.html


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18 Jahren  ago  

Hmmm... wäre ne möglichkeit. Wie hoch wäre denn der Beitrag für Rente, Krankenkasse und Pflege? Versteuern müsste ich das einkommen aber wohl in Deutschland, richtig? Ausserdem brauche ich wohl nach wie vor einen Deutschen Gewerbeschein, wenn ich meine Arbeitsleistung in D weiter anbiete (handelsvertreter)?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Beim Steuerrecht kommt es darauf an, wo die Betriebseinrichtung ist bzw. ob man in dem Land einen festen Sitz hat. Bei Handelsvertretern kann es jedoch Spezialregelungen geben, siehe DBA D-L.

Die SV-Beitragssätze sind unter "Sozialparameter" zu finden, auf den angegebenen Websites.