Es besteht für Grenzgänger die Möglichkeit die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen in Deutschland problemlos in Anspruch zu nehmen.Voraussetzung das in Deutschland zu versteuernde Einkommen darf 17.900 € (Alleinstehende) bzw. 35.800 € (Ehegatten) nicht übersteigen. Das in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkommen aus Luxemburg wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht berücksichtigt. Daher sind die Voraussetzungen wohl für viele Grenzgänger gegeben und mann sollte sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen. Bei Interesse nähere Informationen unter "vwl-grenzgaenger(at)arcor.de"
20 Jahren ago
Die staatliche Förderung beträgt maximal 73,44 € pro Jahr. Bei Abschluss eines VL 13 Vertrages wären dies 881,28 € staatliche Förderung. Weitere Informationen unter der E-Mail Adresse "[email protected]"