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Forum / Allgemeines

Vermieter in D - die Steuerhölle  

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Kienzl
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20 Jahren  ago  

Hallo,

wer kennt sich bei Vermietung mit dem deutschen Fiskus aus? Unsere Wohnung (50% meine Frau, 50% ich) in D, Baujahr 98, vermieten wir seit April diesen Jahres. Wir beide arbeiten in Luxemburg und zahlen dort logischerweise unsere Lohnsteuer, wohnen aber in D in einem neuen Zuhause.

Nun werde ich wohl oder übel nächstes Jahr zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung in D abgeben müssen mit Angabe der Mieteinnahmen und unserer Einkommen wegen Progressionsvorbehalt.

Von den Mieteinnahmen bleibt dann allerdings nicht viel übrig und wir sind ein wenig auf das Geld angewiesen, da der Verkauf der Wohnung derzeit nicht marktgerecht möglich ist!

Meine Frage: Wie kann ich nun die Steuerlast wenigstens etwas drücken?

Klar, die Zinsbelastung ist abschreibbar. Können wir nach AfA degressiv abschreiben (wie lange und wieviel, auf welcher Basis)? Wir können wohl Renovierungskosten geltend machen, aber wie weit geht das (Kauf von Bohmaschine, Rasenmäher etc., die ich ja auch für unser neues Zuhause nutze)? Welche Steuerklasse muss ich wählen?

Hat jemand schon Erfahrung damit?

Gruss


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RoyalFalcon
110 Messages

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20 Jahren  ago  

hallo, soweit ich informiert bin, kannst du keine steuerklasse in D wählen in deiner situation. Nimm kontakt hier im forum auf zu "steuerperle" diese kann vielleicht helfen, im Zweifelsfall sind ein paar euro in einen steuerberater auch gut investiert. gruss royalfalcon


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Falko2
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20 Jahren  ago  

In meinem Falle (gleiche Situation) hat das Finanzamt alles extrem penibel geprüft und gestrichen, wo es nur geht. Ich habe daraufhin mein Haus verkauft zu einem schlechten Preis, aber jetzt ist der Preis noch tiefer. Manchmal ist er erste Verlust der kleinste Verlust-insoweit kann ich dir nur den Verkauf empfehlen, alles andere wird ziemlich teuer und mühevoll.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Natürlich kann ich bei Mieteinkünften entsprechende Werbungskosten gelten machen. Afa, Renovierungskosten, Instandhaltungen, Zinsen usw. Für genauere Auskünfte bräuchte ich mehr Informationen. Du kannst Dich gerne mit mir direkt in Verbindung setzen: mail: info@steuerperle.de oder tel: 06865/911862


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Maacher
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20 Jahren  ago  

willkommen im Club ... ich hab dasselbe Problem, aus Lektuere verschiedener Steuerliteratur reime ich mir das so zusammen:

je nach Einkommen Deiner Frau koenntest Du ueber eine getrennte Veranlagung nachdenken, das ist m.W. aus steuerlichen Gruenden ausdruecklich erlaubt so zu veranlagen, ein Wechsel wird aber nicht so haeufig akzeptiert (zw zusammen / getrennt) - es muesste dann moeglich sein, die Mieteinnahmen und -kst. jeweils 50% zuzuordnen, Du zahlst zwar weiterhin Steuer nach Progvorbehalt auf Deine Haelfte, aber Deine Frau weniger ... aber vorsicht, kann natuerlich bei weiterem Einkommen unangenehme Nebeneffekte haben, so dass es in der Summe schlechter ist ...


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Kienzl
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20 Jahren  ago  

Hallo Steuerperle,

vielleicht ein Frage vorab, weil sie von grossem Allgemeininteresse ist: Wenn ich unter 7.500,- Euro Einkommen aus Deutschland beziehe, bin ich dann von der Einkommenssteuer befreit. Wir beziehen ca. 6.000 Euro Miete aus D zzgl. Nebenkosten, haben aber keine weiteren Einkünfte aus D wie z.B. Zinsen (zahlen vielmehr Zinsen an Banken ;-( Gehälter beziehen wir beide aus L.

Gruss und vielen Dank für die Hilfe.


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo Kienzl, wir hatten ein ähnliches Problem, hatte aber in den letzten beiden Jahren einen guten Steuerberater mit einigen legalen Tricks. Lass Dir von Deinem Steuerberater mal ausrechnen ob Ihr zusammen oder getrennt veranlagt werdet. Unbedingt alle Rechnungen aufheben....kannst ja fast alles absetzen.... Falls Du noch Kosten hast wie z.B. Reparaturen, Zinsen, vielleicht muß ja noch das Bad noch gefliesst werden usw. unbedingt machen lassen. Bei uns war dies so, denn bevor ich 50 % der Mieteinnahmen dem Finanzamt schenke, investiere ich doch lieber dieses Geld in die Whg. oder das Haus.... Kann Dir gerne die Adresse des STeuerberaters zukommen lassen... Gruß Bridges P.S. mein Gelhat aus Lux. wird immer dazugerechnet......


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Kienzl
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20 Jahren  ago  

Hallo Bridges,

Danke für die Info. Evtl. würde ich mich mal mit deinem Steuerberater unterhalten, wenn der nicht bei den Gebühren den verbleibenden Rest aus den Mieteinnahmen auffrisst. Was verlangt so ein Steuerberater? Kannst du mir die Nummer und Adresse geben: [email protected]

Gruss und Dank


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Steueranwalt1
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20 Jahren  ago  

Bitte bedenkt, dass die 'Steuerlast nicht alles ist.

Das ist auch eine Frage der Steuerplanung. Das können aber nur Steuerfachleute. Außerdem können viele Steuerbelastungen durch eine ordentliche private Finanzplanung ausgelichen werden.

Denn der Wert einer Immobilie steigt mit den Jahren. Das gleicht evtl. die Steuerzahlung wieder aus. Aber folgt man den aktuellen Statistiken steigen nur die Werte von freistehenden Häusern. Die Werte von Reihenhäusern und ETW sinken.

steuerlux.de


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

HAllo Kienzl, sobald Einkommen wie z.B. aus Vermietung da ist, ist man verpflichtet in D eine Steuererklärung abzugeben. Ob was dabei herauskommt ist unerheblich. Die Gehälter aus L sind dabei mit anzugeben (wobei man hier nochmal extra Werbungskosten abziehen kann). Für nähere Informationen: mail: info@steuerperle.de www.steuerperle.de Gruß SteuerPerle