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Forum / Allgemeines

Verlängerung der Probezeit-oder was?  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo! Meine Probezeit neigt sich dem Ende zu und mein Chef weiss aufgrund der Auftragslage noch nicht ob er mich festeinstellen möchte/kann. Entweder muss ich also gehen oder mir bleiben die folgenden Möglichkeiten: Verlängerung der Probezeit: Kann man eine Probezeit von regulär 6 Monaten nochmal verlängern (z.b. 3 Monate) oder geht das nicht? Eine andere Möglichkeit wäre, dass ich als freier Angestellter bleibe-aber was bringt das mit sich (Vorteile/Nachteile) Kann mir da jemand helfen??? DANKE


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yurra
175 Messages

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17 Jahren  ago  

Die Probezeit darf um maximal einen Monat verlängert werden, falls die Probezeit wegen Urlaub oder Krankheit unterbrochen wurde.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Danke Yurra! Das ist bei mir nur leider nicht der Fall. Weiss denn jemand was man alles beachten muss wenn man als freier Angestellter arbeitet? Und was für Nachteile bringt das mit sich?


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Hi, zum Thema "freier Angestellter" kann leider gar nichts sagen. Aber mir ist der Gedanke gekommen, einen Zeitvertrag zu machen. Einen befristeten Vertrag kann man 2 mal verlängern, erst dann ist er unbefristet. Und du wärest weiterhin im Angestelltenverhältnis wie bisher. Wäre das keine Möglichkeit?


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Mhh...müsste ich mal mit meinem Chef durchsprechen ob das ginge! Danke für die Idee Sandy:-) Weiss denn sonst jemand was zum freien Angestellten zu sagen oder wo ich Infos herbekommen könnte??


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Der Ausdruck "freier Angestellter" ist - Entschuldigung - genauso Quatsch wie "Privatbeamter" o.ä.

Entweder bist Du selbständig oder unselbständigt beschäftigt.

Wenn ein Unternehmen mit Dir nur ins Vertragsverhältnis treten möchte, wenn Du den Status als Freelancer annimmst, dann gehe davon aus, dass Du damit alle Pflichten eines Unselbständigen und alle Risiken eines Unternehmers tragen sollst. Beispiele: Du trägst zur Sozialversicherung sowohl den AG- als auch den AN-Anteil. Du hats keinen arbeitsrechtlichen Schutz, also etwa den Anspruch auf Mindestlohn usw.

Es droht also ganz eklatant die Möglichkeit, dass Du als der wirtschaftlich Schwächere durch diese Vertragsgestaltung ausgenützt werden sollst.

Um dies rechtlich zu verhindern, gibt es den Ausdruck "Scheinselbständigkeit". Das heißt, möglicherweise wird der selbständig Beschäftigte (zum Beispiel wenn er wie ein Beschäftigter von einem einzigen Auftraggber weisungsabhängig tätig ist - sozial- und arbeitsrechtlich wie ein unselbständig Beschäftigter eingestuft.

Quintessenz: Ich rate in jedem Falle zur äußersten Vorsicht bei der Vertragsgestaltung. Man sollte die Motive der besonderen Regelungen zuvor hinterfragen: Warum soll dies nicht ein normales Beschäftigungsverhältnis sein?!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo für die Infos. Werde mir den "selbsständig Beschäftigten" merken ;-)Werde mich dann evtl mal beim Steuerberater schlau machen!