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Forum / Allgemeines

Verkehrsberuhigung durch Straßenverschmälerung  

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DirkW
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Manchmal kommt man sich ja vor wie bei den Schildbürgern. In Luxemburg werden einige Straßen umgebaut und dabei - wohl zur Verkehrsberuhigung - so schmal gemacht, dass zwei Autos im Prinzip nicht mehr normal aneinander vorbeikommen.

Im Bereich Gare z.B. die Rue Michel Rodange, und jetzt auch in Gasperich die Rue Henry Pensis. Entweder muss bei Gegenverkehr einer zurück fahren, oder sich unter Gefährdung der parkenden PKW ganz an die Seite drängen, oder weiterfahren und seinen Rückspiegel oder Kratzer an der Seite riskieren.

Meine Frage: Gibt es in Luxemburg so etwas wie Staatshaftungsrecht? D.h. wenn aufgrund der zu schmalen Straßen ein Unfall passiert, könnte man dann die Stadt Luxemburg wenigstens teilweise wegen der schuldhaften Fehlplanung für den hierdurch zumindest mitverursachten Schaden in Anspruch nehmen?


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Soleil
505 Messages

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18 Jahren  ago  

ohne jetzt lästern zu wollen, aber ich glaube nicht, dass die luxemburger sich sowas wie eine haftungsregelung, die den staat miteinbezieht, geben. versuch mal eine auskunft zu bekommen über irgendeine rechtliche oder finanzielle feinheit - nur mündlich, schriftliche bestätigungen gibts hier kaum...


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Soleil
505 Messages

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18 Jahren  ago  

ohne jetzt lästern zu wollen, aber ich glaube nicht, dass die luxemburger sich sowas wie eine haftungsregelung, die den staat miteinbezieht, geben. versuch mal eine auskunft zu bekommen über irgendeine rechtliche oder finanzielle feinheit - nur mündlich, schriftliche bestätigungen gibts hier kaum...

und da hier genauso wie in deutschland meist gefahren wird nach dem motto: wer zuerst kommt oder schnell genug ist, trete aufs gas und gebe nicht nach (mein büro ist in einer ampelfreien parallelstrasse zu einer stark befahrenen ampellastigen hauptstrasse - hier sorge man bitte selbst für ein aussenspiegelwiederanmontierabonnement und lasse seine kinder tunlichst nicht in die nähe der strasse), sind verkehrsberuhigungen theoretisch sehr angebracht. man sollte vielleicht mal mit versteckten radarfallen beginnen. hier in der strasse wird die treffer- und einnahmequote bei 75% aller durchfahrenden fahrzeuge liegen.

sun


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luxlex
544 Messages

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18 Jahren  ago  

In D scheint es ja normal zu sein einfach so auf der strasse parken zu dürfen... ohne eingezeichnete Stellplätze (im gegensatz zu L), das macht die strassen auch nicht gerade breiter 😉


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Gemeinde haftet, falls ihre Straße nicht in Ordnung ist.

Löcher in der Altstadt, S. 97 in:

Francois Biltgen, Jean-Louis Schiltz, Recht hunn, Recht kréien, erschienen beim Heiligen Paulus


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DirkW
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke, sehr hilfreiches Zitat!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wie fast immer, führt eine Antwort nur zu neuen Fragen.

1. Wer ist der Eigentümer einer Straße?

Ich glaube, im Deutschen heißt das Baulastträger. Unvergesslich geblieben ist mir hier die Lachplatte, dass die Stadt Trier in Ehrang die Hauptstraße verkehrsberuhigt hatte. Bis schließlich jemand aufgefallen war, dass dieselbe Hauptstraße eine Bundesstraße ist und gar nicht der Stadt gehört... und als Bundesstraße überhauopt nicht zu beruhigt werden kann.

2. Wann liegt eine "Verkehrsgefährdung" vor?

Hierzu muss dann erst noch ein Luxemburger Richter gefunden werden, der feststellt, dass eine Gemeinde die öffentliche Verkehrssicherheit gefährdet. Nichts ist unmöglich - aber die Chance ist wohl recht gering.