Manchmal kommt man sich ja vor wie bei den Schildbürgern. In Luxemburg werden einige Straßen umgebaut und dabei - wohl zur Verkehrsberuhigung - so schmal gemacht, dass zwei Autos im Prinzip nicht mehr normal aneinander vorbeikommen.
Im Bereich Gare z.B. die Rue Michel Rodange, und jetzt auch in Gasperich die Rue Henry Pensis. Entweder muss bei Gegenverkehr einer zurück fahren, oder sich unter Gefährdung der parkenden PKW ganz an die Seite drängen, oder weiterfahren und seinen Rückspiegel oder Kratzer an der Seite riskieren.
Meine Frage: Gibt es in Luxemburg so etwas wie Staatshaftungsrecht? D.h. wenn aufgrund der zu schmalen Straßen ein Unfall passiert, könnte man dann die Stadt Luxemburg wenigstens teilweise wegen der schuldhaften Fehlplanung für den hierdurch zumindest mitverursachten Schaden in Anspruch nehmen?