logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Verjährungsfristen der Lohnsteuer in Lux  

Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Mittlerweile ist uns aufgefallen unter den Kollegen das die Steuerbehörde je nach Lust und Laune die Jahre die man rückwirkend einreichen kann unterschiedlich behandelt.

Gibt es ein gesetz oder Anordnung die eine Frist vorsieht in der man die Steuererklärungen einreichen kann ?

5 Jahresfrist ???

DANKE


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Die gesetzliche Frist ist der 31.3. des Folgejahres (bezogen auf das Steuerjahr). Aufschub nur auf begründeten Antrag. Alles andere ist "Lust und Laune". Dagegen ist keine gesetzliche Handhabe. Du kannst Dich auch nich wehren, wenn ein Ordnungshüter dem einen Parksünder ein Knöllchen verpasst, und den anderen "übersieht".

Oder juristisch formuliert: Du kannst nicht die Gleichbehandlung mit jemandem verlangen, der nicht dem Gesetz gemäß behandelt worden ist.

Einige sind eben immer "gleicher" als als die anderen!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Um es exakter auszudrücken: 1. Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.3. (für natrliche Personen). Üblicherweise bekommen Steuerberater mehr Zeit eingeräumt, um den Arbeitsanfall gleichmäßiger übers jahr zu verteilen. Meistens ist es auch kein Problem, mit einer plausiblen Begündung einen Aufschub zu erlangen. Das ist mehr eine formelle Frage, da ja auch die Steuerverwaltung nicht alle Erklärungen auf einnmal ab 1.34. bearbeiten kann.

2. Die Einkommensteuer verjährt tatsächlich nach Ablauf von 5 Jahren. Das heißt jedoch nichts anderes, als dass dann die Steuerverwaltung vom Steuerpflichtigen keine Zahlung mehr verlangen kann, auch wenn die Steuerschuld zu Recht besteht.