Um es exakter auszudrücken:
1. Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.3. (für natrliche Personen). Üblicherweise bekommen Steuerberater mehr Zeit eingeräumt, um den Arbeitsanfall gleichmäßiger übers jahr zu verteilen.
Meistens ist es auch kein Problem, mit einer plausiblen Begündung einen Aufschub zu erlangen.
Das ist mehr eine formelle Frage, da ja auch die Steuerverwaltung nicht alle Erklärungen auf einnmal ab 1.34. bearbeiten kann.
2. Die Einkommensteuer verjährt tatsächlich nach Ablauf von 5 Jahren.
Das heißt jedoch nichts anderes, als dass dann die Steuerverwaltung vom Steuerpflichtigen keine Zahlung mehr verlangen kann, auch wenn die Steuerschuld zu Recht besteht.