logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Verheiratet - was wo ändern?  

Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

hallo zusammen, ich habe am samstag geheiratet! wo lasse ich meine lohnsteuerkarte ändern? und was muss ich mitsenden?? eine kopie der eheurkunde?? und/oder eine haushaltsbescheinigung?? hat einer erfahrung wie lange das dauert?? oder wäre es vielleicht sinnvoll selber vorbeizufahren und des vor Ort ändern zu lassen!?

Danke vorab


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

da kann dir dein Arbeitgeber doch bestimmt weiterhelfen? Arbeitetet dein Ehemann deine Ehefrau auch in Luxembourg? dann müsst ich euch noch überlegen, wer den 12 Prozent Steuersatz am besten holt.

Ich habe einen neuen Antrag auf Lohnsteuerkarte ausgefüllt, meine und die Karten von meinem Mann nebst der europäischen Eheurkunde und einer neuen Haushaltsbescheinigung ans Finanzamt geschickt. Adresse müsste eigentlich oben links auf der Karte stehen. Innerhalb von 10 - 14 tagen war sie wieder zurück.


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

danke schonmal !!! mein mann arbeitet in deutschland, ich in lux. dann werde ich auch einen neuen antrag ausfüllen...


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

wie ist denn das mit den lohnsteuerklassen wenn einer in D und der andere in L arbeitet? kann mein mann in D die bessere klasse wählen??


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wenn einer in Deutschland arbeitet und der andere in Luxembourg, ist in der Regel die Steuerklasse 4 zu empfehlen für denjenigen der in Deutschland arbeitet. Dann hat man kein Risiko und bekommt keine unangenehme Überraschung (ansonsten drohen heftige Nachzahlungen bei der Steuererklärung). Meist ist auch die getrennte Veranlagung die bessere Wahl...


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

Hab da mal eine Frage.

Zur Zeit hat meine Freundin in Lux Steuerkl. 1 und ich 1a.

Wenn wir heiraten im Sept. würden wir beide ja in 2 gehen (sie bekommt dann die 2. Karte mit den 12% Steuern). Hab das mal ausgerechnet und wir hätten dann ca 50,-€ weniger im Monat raus als wie jetzt in 1 und 1a?

wie komtm sowas?


Profilbild von
koalalux
52 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Werde auch im September heiraten. Ich arbeite in Lux, mein Mann in den USA. Weiss jemand wie es bei solch einem "Sonderfall" abläuft? So was ist leider eher selten und niemand kann mir Auskunft geben ;-(


Profilbild von
Kitty83
63 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Mein Mann arbeitet auch in Deutschland und ich in Lux. Wir haben beide in Deutschland Steuerklasse 4. Ist zwar fuer den Partner in Deutschland nicht so toll, da man nicht viel mehr netto hat wie als Lediger. Aber am Jahresende kann man eher eine Rueckzahlung erwarten. Bei 3/ 5 kann es sein, dass man das Jahr ueber zu wenig Steuern bezahlt und am Jahresende kommt dann die Nachzahlung. In Lux kommt es darauf an ob du mehr oder weniger als 50 % des Haushaltseinkommens du hast.Demnach bekommst du 1a oder 2.


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Also ich habe heute d.Steuerverwaltung angerufen und es ist alles falsch was geschrieben wurde.

Der Mehrverdiener geht in Steuerkl. 2 Geringverdiener(bei uns Frau) geht auch in 2 , bekommt einen Steuerfreibetrag 460,-€ und Steuern 12%.

Wenn man nicht über 100.000 Einkommen im Jahr kommt muss man keine Steuererklärung unbedingt machen.Ab 100.000 Pflicht.

Das sind die Aussagen


Profilbild von
Kitty83
63 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo Michael,

ich denke nicht, dass es falsch ist was ich geschrieben habe! In meinem Fall arbeiten ja nicht beide in Lux. Und auch bei Mini06 arbeitet die Frau in Lux und der Mann in DE.


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@Michael125 Wenn zwei Gehälter (oder ein Gehalt und eine Rente) als Einkommen zu verzeichnen sind, ist eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Die 100.000 er Grenze war mal 58.000 und zählt nur für "Singles". Nachzulesen auf der neu eingerichteten Info Seite www.guichet.lu:

Textauszug:

Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben: Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Luxemburg muss eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) einreichen, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

•sein steuerpflichtiges Jahreseinkommen (nach Abzug der Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte) überschreitet 100.000 Euro; •es werden gleichzeitig mehrere verschiedene steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit bzw. Renten/Pensionen bezogen, die dem Quellensteuerabzug unterliegen, und das luxemburgische Einkommen beträgt mehr als 36.000 Euro bei Steuerklasse 1 oder 2 bzw. mehr als 30.000 Euro bei Steuerklasse 1A (Beispiele: Ein Steuerpflichtiger ist in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ein Renten-/Pensionsempfänger bezieht mehrere Renten/Pensionen, eine Person befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und bezieht daneben eine Rente/Pension, verheiratete und zusammenveranlagte Steuerpflichtige erhalten beide Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bzw. Renten-/Pensionseinkünfte, ein Ehepaar, bei dem ein Ehepartner berufstätig ist und der andere eine Rente/Pension bezieht, usw.); •sein steuerpflichtiges Einkommen beträgt mindestens 11.265 Euro, wovon mehr als 600 Euro nicht dem Quellensteuerabzug unterliegen (z.B. Einkünfte aus selbständiger Arbeit); •sein steuerpflichtiges Einkommen setzt sich ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bzw. aus Renten/Pensionen zusammen, die nicht dem Quellenabzug unterlagen (z.B. Renten/Pensionen von ausländischen Trägern oder Arbeitsentgelt von einem ausländischen Arbeitgeber); •mehr als 1.500 Euro seines steuerpflichtigen Einkommens sind dem Quellensteuerabzug unterliegende Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden); •mehr als 1.500 Euro seines steuerpflichtigen Einkommens bestehen aus Tantiemen; •der gebietsansässige Steuerpflichtige hat sich für die Zusammenveranlagung mit seinem nicht gebietsansässigen Ehepartner entschieden und vorläufig Steuerklasse 2 in seiner Lohnsteuerkarte erhalten. Die Ehepartner müssen infolgedessen eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einreichen und darin ihr gesamtes Welteinkommen angeben; •der Steuerpflichtige wird von der Finanzverwaltung aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben

...


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Also mir wurde telefonisch gesagt wenn mehr als 100.000 bei Ehepaaren.

So lese ich es auch aus deinem Textauszug


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@Michael125

Kein Thema - letztendlich stehst du dafür gerade. Es geht nicht um Recht haben oder nicht, eher um "Abwiegen" einer mündlichen Auskunft gegen einen schriftlichen Hinweis auf einer offiziellen Seite. Wo du allerdings aus dem Auszug "deine Auslegung" herausziehst verstehe ich nicht - m. E. steht es dort deutlich.

Es sind Bedingungen: Pflicht besteht wenn (einer dieser Punkte reicht aus): - entweder über 100.000 oder - es werden GLEICHZEITIG MEHRERE verschiedene steuerpflichtige EINKUENFTE aus nicht selbständiger Tätigkeit bzw. Renten/Pensionen BEZOGEN oder - ... oder

Ergo: Wenn beide in Lux arbeiten und verheiratet sind, ist die Abgabe Pflicht - das haben manche leider auch erst Jahre später schmerzlich erfahren müssen ...weder Unwissenheit noch "Stillschweigen" schützt leider vor Nachzahlungen. Wie auch immer - du entscheidest natürlich selbst wie du es machst - war nur ein Hinweis meinerseits