Hallo zusammen,
nach meiner Kenntnis reicht ein Widerspruch gegen die Kündigung nicht aus oder bewirkt sogar gar nichts.
Hat Dir ein Anwalt dies geraten oder diese verfasst,Sabine ?
Soweit mir bekannt ist, musst Du innerhalb von 1 Monat die Kündigungsgründe schriftlich beim Arbeitgeber anfragen (unabhängig von der Begründung in der Kündigung selbst) und ohne dies getan zu haben hat man/frau wohl vor keinem lux. Gericht ein Chance.
Solltest Du in Deutschland ein Rechtschutzversicherung haben,die natürlich mindestens z.B. sechs Monate bestehen muss wegen der Kostenübernahme,würde ich umgehend zu einem Anwalt in Luxembourg gehen.
Den Hintergrund der Kündigung musst du natürlich selbst einschätzen können, ob die Kündigung nicht nur subjektiv, sondern auch vor dem Gesetz nicht korrekt war in Form oder Frist oder evtl Sozialauswahl ...
Selbst wenn Du nach monatelangen Verhandlungen eine Entschädigung erhälst, kommst Du auf keinen Fall umhin Dich jetzt in Deutschland UMGEHEND arbeitssuchend zu melden;ansonsten können Dir je nach Verzug die kommenden Ansprüche - ich glaube um bis zu 1800 € in der Summe - gekürzt werden.
Darüber hinaus kannst Du natürlich in Luxembourg zum Amt gehen,die Dir aber nur ein paar Stellen zeigen können wo Du Dich bewerben kannst,Geld gibt es nur wenn du eine Wohnung in Luxembourg hast.
Deine beste Hilfe aber in der nächsten Zeit wird das Internet sein !
Alles Gute