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Verfällt Anspruche auf Wiedereingliederungshilfe (aide reemploi) bei neuem Job mit mehr als 90% ?  

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MichelVonLoenneberger
21 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, mein Arbeitgeber steht "glücklicherweise" bei der ADEM auf der Liste der Unternehmen, deren Arbeitnehmer Anspruch auf Aide de Reemploi (A.d.R.) haben. Hier im Forum findet man viele Infos zur Aide de Reemploi, jedoch habe ich auf eine wichtige Frage noch keine Antwort bekommen: Wenn ich als Berechtigter zu einem anderen Unternehmen wechsele und dort das gleiche Gehalt wie bisher oder gar ein höheres Gehalt bekomme, benötige ich logischerweise keine A.d.R. . Was passiert jedoch, wenn ich bspw. in der Probezeit entlassen werde? Ist dann mein Anspruch verfallen? Oder muss ich pro Forma bei meinem Jobwechsel A.d.R. beantragen, obwohl ich über 90% des alten Gehalts beziehe?

Hat jemand hier Erfahrungswerte? Würde mich freuen, wenn jemand hier auf eine Antwort weiss.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Am besten Du klärst das bei der hier angegebenen Stelle (und lässt es Dir gleich schriftlich geben!),

http://www.adem.public.lu/demandeur/aides/aidereemploi/index.html


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yurra
175 Messages

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17 Jahren  ago  

"muss ich pro Forma bei meinem Jobwechsel A.d.R. beantragen, obwohl ich über 90% des alten Gehalts beziehe?"

=> Nein

"Was passiert jedoch, wenn ich bspw. in der Probezeit entlassen werde? Ist dann mein Anspruch verfallen?"

=> Ich würde sagen dass der Anspruch verfällt sobald du das Unternehmen wechselst. Es sei denn dein neuer Arbeitgeber würde auch auf der besagten Liste stehen.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Was soll das übrigens für eine "Liste" sein?

Auf der o.g. Webpage der ADEM sind lediglich einige besondere Situationen spezifiziert, in welcher ein Anspruch begründet wird. Von einer "Liste" habe ich nichts gelesen.