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Forum / Allgemeines

Veranlagung zur Einkommensteuer in Luxemburg...?  

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artango1
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19 Jahren  ago  

Zur Zeit wohne und arbeite ich in D. Ab April werde ich in Lux. arbeiten. Meine Familie bleibt in D. Ich werde am Wochenende in D bei meiner Familie sein, unter der Woche in Lux. Grundsätzlich möchte ich mich in Lux. zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Hat jemand Erfahrung, inwieweit eine Veranlagung zur ESt. in Lux. möglich ist, bzw. ob das bisher zuständige Finanzamt in D möglicherweise die Auffassung vertritt, das Einkommen aus Lux. sei in D zu versteuern? Danke vorab.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Grundsätzlich regelt das Abkommen zwischen D und L zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, wer was besteuern darf, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=785

Ob in L eine ESt-Erklärung möglich oder gefordert ist (für die Einkünfte aus L), bestimmt das Steuerrecht von L (L.I.R.),

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=604


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artango1
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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo, erstmal danke für die links. Wenn ich das richtig verstehe, gibt es hier keine ganz eindeutige Regelung für meinen Fall, weshalb ich wohl einen gewissen Gestaltungsspielraum habe, um mich tatsächlich in L veranlagen zu lassen. Sehe ich das richtig, daß- bei gleichem Einkommen- die ESt-Belastung bei Veranlagung in L deutlich niedriger im Vergleich zu D ist?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Entschuldige, dass ich nicht gezielter geantwortet habe. Denn schließlich hängt es stark von der individuellen Situation ab, die ich ja nicht insgesamt kenne.

Die einen können, die anderen müssen, wieder andere brauchen es nicht, die Steuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich. Man kann auch u.U. beantragen mit seinem Einkommen in L gleichbehandelt zu werden wie ein Ansässiger.

Solange man den Wohnsitz nach Steuerrecht nicht in L hat, also nicht ansässiger Steuerpflichtiger ist, interessieren L aber nur die Einkünfte aus L. Da hat es keinen Sinn, danach zu fragen, wo die Belastung höher oder niedriger ist - das Gehalt aus L wird immer in L versteuert.

Ob dann D noch ins Spiel kommt, hängt davon ab, ob man selbst oder ein Familienmitglied aus der Veranlagungsgemeinschaft noch weitere in D steuerpflichtige Einkünfte hat. Ob das der Fall ist, weiß ich eben nicht, da Du darüber nichts gesagt hast.

Bei den Bedingungen, in denen man die Veranlagung in L beantragen kannoder evtl. sogar machen muss, rangiert ganz vorne, wie hoch im Absolutbetrag und wie hoch anteilsmäßig am Haushaltsgesamteinkommen die Einkünfte aus L sind. Das ist relativ einfach zu beantworten, sofern es im Haushalt nur ein Alleinverdiener mit Gehalt aus L gibt. Es gibt aber manch anders gelagerte Fälle, und da wird es eben etwas komplizierter.