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Forum / Allgemeines

Urlaubtage/Anspruch in Luxembourg..und über wieviel Tage kann der Chef bestimmen?  

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Katussa
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17 Jahren  ago  

Hallo, bin in Luxembourg beschäftigt.Ab und an kommt es vor,dass mir mein Chef von einer auf die andere Woche einfach Urlaub einträgt. Fragen: -darf er das? -Wenn ja,in welchem Rahmen,Z.B.muss er das nicht etwas vorher mit mir absprechen oder mich darüber informieren ( das ich auch etwas planen kann) -Oder wenn ja über wieviele Tage darf er verfügen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

"Der Urlaub wird auf Wunsch des Arbeitnehmers festgesetzt, soweit dieser vereinbar ist mit den Dienstverhältnissen, oder dem gerechtfertigtem Wunsch der anderen Arbeitnehmer. Auf Anfrage des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber verpflichtet den Urlaub wenigstens einen Monat im Voraus festzusetzen."

ITM Infoblatt "DER JÄHRLICHE ERHOLUNGSURLAUB", http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_jahrliche_erholungsurlaub.pdf


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Katussa
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17 Jahren  ago  

Danke erstmals, ..hat mir aber nicht wirklich weiter geholfen.Das Problem ist nicht der Jahresurlaub ,sondern die restlichen Tage.Hierbei beruft sich der Chef darauf,dass er über 1/3 des Jahresurlaubes verfügen könne...und teilt mir diesen von einer auf die andere Woche zu ,dies ohne eine vorherige Absprache.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Der Chef kann überhaupt nicht über den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters verfügen. Dieser hat das Recht, seinen Jahresurlaub einzutragen und der Chef muss diesen genehmigen. Das die Firma bzw. der Chef den Urlaub festlegen kann, gibt es nur in Ausnahmefällen und dann auch nur mit Zustimmung der Personalvertretung. Einzige Ausnahme sind dienstliche Belange, die verhindern können, dass jemand seinen Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt nimmt. Dann ist die Firma jedoch schadensersatzpflichtig. Also: erste Anlaufstelle ist deine Personalvertretung. Wenn die nicht weiterhelfen können (wollen), ist die Gewerkschaft nächster Ansprechpartner. Danach kann nur noch die ITM helfen.....

Aber wie wäre es, erstmal mit dem Chef zu reden? Vielleicht ist dem gar nicht bewusst, welchen Stuss er da macht? Ein offenes Wort zur rechten Zeit hat schon viel Streit vermieden...


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn der Chef sich auf "betriebliche Zwänge" beruft, muss er eben auszahlen. Aber wichtig ist, dass man sich die Abklehnung des Urlaubsantrags schriftlich geben lässt. Nicht dass er hinterher kommt, der Urlaub sei überhaupt nicht beantragt worden! (Manche Menschen überdenken auch noch einmal ihre Entscheidung, wenn sie sie schriftlich begründen müssen - und hinterher dafür grade stehen müssen.)


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Katussa
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17 Jahren  ago  

Hallo, Danke für Deine Ausführungen! Zum einen haben wir keine Personalvertrettung,zum anderen einen Chef der sich auf keine Diskusionen einläßt.Sei es beim Thema Urlaub oder auch sonst. (Doch das scheint ja in Luxembourg immer verbreiteter zu sein,zumindest im Dienstleistungsbereich) Sein Moto: " Wem es nicht passt der kann ja gehen,die Schublade liegt voller Bewerbungen." Wenn er schon mal von den Kollegen oder mir darauf angesprochen wurde,so berief er sich immer darauf,dass er über ein drittel des Jahresurlaubes frei verfügen könne.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Es scheint leider in Luxembourg immer mehr zur Unsitte zu verkommen, das geltende Arbeitsrecht mit Füssen zu treten. Da es darüber hinaus sehr einfach ist, Leute zu feuern, ist es natürlich immer schwierig, sein Recht durchzusetzen. Wenn alle anderen Stricke reissen und der Chef einfach Urlaub einträgt, kann man eigentlich nur noch zur ITM gehen (natürlich mit der Hoffnung, auch nach erfolgreicher Beschwerde noch einen Job zu haben, in dem man Urlaub nehmen kann.....). PS: Ab 20 Mitarbeitern ist die Bildung einer Personalvertretung obligatorisch!


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petee01
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17 Jahren  ago  

Quote: "PS: Ab 20 Mitarbeitern ist die Bildung einer Personalvertretung obligatorisch!"

Wenn es den Cheffe nicht interessiert, wie das Arbeitsrecht in Punkto Urlaub aussieht, warum sollte es ihn dann jucken, ob eine Personalvertretung obligatorisch ist (sofern überhaupt mehr als 30 Beschäftigte)


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Ich korrigiere mich (und dich): "In allen Privatunternehmen, gleich welcher Rechtsform und gleich welchen Tätigkeitsbereichs, mit mindestens 15 Arbeitnehmern müssen Personalausschüsse eingesetzt werden" gem. Art. 1 des Gesetzes über die Reform der Personalausschüsse Und: im Kapitel 10 werden explizit auch die Strafbestimmungen genannt für einen AG, der die Arbeit des Personalausschusses behindert oder die Einsetzung desselben verhindert.....


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Katussa
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17 Jahren  ago  

Möchte mich da nun nicht detaillierter dazu auslassen.Doch unserm Chef ist da bestimmt nicht unbekannt,dass ab 15 Mitarbeitern ein Personalausschuss gewählt werden muss.Da gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen.Z.B.einfach die verschiedenen Abteilungen der Firma diversen Familienmitgliedern zu unterstellen,die diese dann jeweils als eigenständiges Geschäft anmelden.Möchte mich dazu hier nicht weiter dazu äußern.


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Katussa
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17 Jahren  ago  

..anfügen möchte ich noch,dass es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um Schichtarbeit handelt und das auch an den Wochenenden.ist es nicht sogar so,dass nochmals zusätzlicher Urlaub gewährt werden muss aufgrund eben der geleisteten Wochenendarbeit????? Und wie gesagt es gibt so einiges was im argen liegt...Nicht das man dies nicht wüsste...Doch mit Obiwian's Worten zu Antworten: Die Frage ist ob man danach noch einen Job hat.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Tja, wenn man durch Wochenendarbeit achtmal im Jahr keine zusammenhängende Ruhezeit von 44 Stunden hat, steht dem AN ein weiterer Tag Urlaub zu. Nur in Verbindung mit der Personalvertretung darf der AG von dieser Regelung abweichen. Natürlich nur, wenn der Chef Recht und Gesetz gelten lässt. Was man immer machen kann, ist eine anonyme Anzeige bei der ITM. Kann, muss aber nicht helfen. Das beste wäre wohl ein neuer Job!!!