Ich bekomme fast den kompletten Jahresurlaub vom Arbeitgeber verplant. Habe nur eine Woche im Jahr zur freien Verfügung. Weiss jemand wie das gesetzlich geregelt ist.
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Ich bekomme fast den kompletten Jahresurlaub vom Arbeitgeber verplant. Habe nur eine Woche im Jahr zur freien Verfügung. Weiss jemand wie das gesetzlich geregelt ist.
Der AN verfügt grundsätzlich selbst darüber, wann er seinen Erholungsurlaub nehmen soll. Er soll auch möglichst an einem Stück genommen werden.
Wenn der AG damit nicht d'accord geht, muss dies mit betrieblichen Erfordernissen begründet werden.
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