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Forum / Allgemeines

Urlaubsgeld  

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luci
101 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe heute meine Abrechnung erhalten. Hier wurde kein Urlaubsgeld ausbezahlt. Letztes Jahr waren es 500 euro netto und davor 250 euro netto. Nach wie vielen Jahres beginnt denn das sogenannte Gewohnheitsrecht? Kann ich hier schon was sagen?


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

wenn ich mich recht erinnere, kann man bei "Sonderzahlungen" ab drei Zahlungen ohne Vorbehalt von Gewohnheitsrecht sprechen. Wenn aber jede Zahlung als "ausnahmsweise" deklariert ist, dann kann man keinen Anspruch daraus ableiten. Da ausserdem jede Zahlung eine unterschiedliche Hoehe hatte, deutet das eher nicht auf Gewohnheit hin.


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luci
101 Messages

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18 Jahren  ago  

danke.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich denke, hier geht es nicht um Dein oder irgendeiner anderen Person persönliches "Gewohnheitsrecht", sondern darum, ob hier eine "betriebliche Übung" (oder gar eine formelle Betriebsvereinbarung) besteht. Und diese Frage muss die Personalvertretung beantworten können.